hallo, wir ziehen um,brauche aber für die nächtste wohnung eine mietsicherheit...
habe für diese wohnung(mietsicherheit) damals ein darlehn vom jobcenter erhalten,das geld ist aber schon draufgegangen, weil ich die miete nicht zahlen konnte weil ich für meine tochter nen kinderwagen usw brauchte...das darlehn für diese wohnung damals ist noch nicht abbezahlt:(
bekomme ich wieder einen neuen zinsloses darlehn dafür??
mietsicherheit
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Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 20:54 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 15.03.10 - 21:14 Uhr
Mit Sicherheit nicht.
Manches Mal verschlägt es sogar mir ob der Dummdreistigkeit mancher Leute die Sprache.
Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 21:22 Uhr
ich zahle das doch eh zurück also.-..hdm
Beitrag von seikon - 15.03.10 - 21:42 Uhr
Wovon denn? Euch wird doch schon der Unterhalt für die große Tochter gepfändet. Und ihr wollt euch doch offensichtlich weiterhin in die Bedürftigkeit stürzten indem bei euch der Mann die Elternzeit nimmt, damit er keinen Unterhalt mehr für die 8 jährige Tochter zahlen muss (zumindest malt ihr euch das ja so süss in eurem Mikrokosmos aus).
Nächste Woche kommt bestimmt die Frage nach der PI.
Beitrag von windsbraut69 - 16.03.10 - 05:59 Uhr
Ihr habt aber ein Darlehn für die Kaution bekommen, nicht für Miete und Kinderwagen.
Diese Kaution bekommt man üblicherweise nach dem Auszug ZURÜCK.
Tritt so wie hier auf dem Amt auf, wenn Du nach dem nächsten Kautionsdarlehn fragst, dann klappt das schon.
Beitrag von vwpassat - 16.03.10 - 08:21 Uhr
Der war gut.
Im 1. Beitrag hast Du doch selbst geschrieben, was passiert ist mit der Kaution.
Beitrag von colle - 15.03.10 - 21:16 Uhr
nabend
du bekommst ein zinsloses darlehen, verkloppst die kohle für kinderwagen und MIETSCHULDEN?
hab ich das jetzt richtig verstanden?
bitte korrigiere mich
Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 21:21 Uhr
nein,mietschulden habe ich keine...nur die mietsicherheit ist weg
Beitrag von hanna0815 - 15.03.10 - 21:26 Uhr
"...weil ich die miete nicht zahlen konnte weil ich für meine tochter nen kinderwagen usw brauchte..."
und nun behauptest du:
"...nein,mietschulden habe ich keine...nur die mietsicherheit ist weg .."
Korrigier mich, aber du hast deine Mietkaution "abgewohnt"- andernfalls hättest du die Mietschulden jetzt immer noch- aber man kann es sich ja schön reden!
Mit welcher Begründung sollte man dir jetzt noch mal ein Darlehen geben?
Siehst du deinen Fehler wirklich nicht ein?
Mich würd interessieren ob du naiv oder unglaublich dreist bist?!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.03.10 - 21:19 Uhr
Hallo
Manchen geht es echt zu gut.
Bianca
Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 21:23 Uhr
auch zu dir, es wird mir doch eh vom satz abgezogen!!
Beitrag von colle - 15.03.10 - 21:41 Uhr
von welchem satz?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.03.10 - 21:23 Uhr
Hallo
Du hast aber doch gechrieben, du konntest die Miete nicht zahlen?
Bianca
Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 21:24 Uhr
ja aber deswegen hat der vermieter die mietsicherheit einbehalten,heißt ich habe keine schulden, bin auf 0 aber habe keine mietsicherheit mehr für die neue wohnung!?!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.03.10 - 21:25 Uhr
Hallo
Glaube kaum, das du nochmal eine bekommst. Zumal das ja auch wieder einbehalten wird. Und leben must du ja auch noch
Bianca
Beitrag von jsteinba - 15.03.10 - 21:36 Uhr
Red es doch nicht schön! Du hast Mietschulde. Die Kaution ist NICHT dafür gedacht Mietschulden zu begleichen. Die Kaution ist eine SICHERHEIT für den Vermieter, für Schäden an der Wohnung usw.
Leute wie du sind der Grund, warum viele Vermieter nicht an Empfänger von Transferleistungen vermieten.
Gruß Julia
Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 21:41 Uhr
ich habe keine mietschulden, ich bin diesen monat den letzten drin!!! der vermieter war heute hier und es steht alles auf 0!!! also erzähl hier nicht so einen mist und stell keine behauptungen an,wenn du mich nicht kennst...!!!!
und die wohnung hat er abgenommen,es ist alles ok!!!!![]()


Beitrag von wasteline - 15.03.10 - 21:55 Uhr
Du hast Glück mit Deinem Vermieter. Eine Kaution ist NICHT zur Verrechnung von Mietschulden gedacht.
Beitrag von windsbraut69 - 16.03.10 - 06:02 Uhr
Das ist völlig egal.
Kaution hat einen anderen Zweck, als davon Miete zu zahlen.
Deshalb wird die ARGE auch davon ausgehen, dass Du sie zurück bekommst und keine Neue nötig ist.
Warum kannst Du eigentlich die Miete nicht zahlen - die wird doch eh vom Amt übernommen???
Gruß,
W
Beitrag von seikon - 15.03.10 - 21:41 Uhr
Ne, nicht er konnte die Miete nicht zahlen, sondern er WOLLTE nicht, weil ja ein Kinderwagen viiiiiiiiiiel wichtiger ist als ein Dach über dem Kopf.
Na hoffentlich wars dann wenigstens ein Gucci Wägelchen für den Luxuspo von Töchterlein.
Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 21:43 Uhr
er??? geh lieber n buch lesen, lesen bildet...!!! schonmal gesagt,es gibt keine mietschulden und wir haben ein dach über dem kopf....!! erst lesen dann labern!!!
Beitrag von colle - 15.03.10 - 21:46 Uhr
hat dir dein vermieter schriftlich eine MIETSCHULDENFREIHEIT ausgestellt?
Beitrag von mausi2309 - 15.03.10 - 21:50 Uhr
ja natürlich, ist doch seine pflicht... kenne es nicht mal ohne... ist ohne mietschulden ausgestellt!!!wie ich schon gesagt habe.
aber hier wird einem ja das wort im mund umgedreht
Beitrag von colle - 15.03.10 - 22:03 Uhr
nur weil du es nicht anders kennst, ist es noch lange nicht seine pflicht eine mietschuldenfreiheit auszustellen
du selbst bist, im normal fall, selbst in der lage, an hand von kontoauszügen belegen zu können das du regelmässig deine miete überweist
Beitrag von windsbraut69 - 16.03.10 - 06:05 Uhr
Das ist genau so wenig seine Pflicht, wie er die Kaution mit der Miete verrechnen mußte!
Interessant, dass Du die Pflichten anderer so gut zu kennen scheinst und überhaupt nicht begreifst, dass Ihr auch gewisse Pflichten hättet.
Dein Typ zahlt keinen Unterhalt für sein Kind, Du verbrätst die Miete für nen Kinderwagen und das nächste Kind ist schon unterwegs oder geplant.
Arme Kinder!
