Guten Morgen,
ich bin mit meinem 2. Kind schwanger (kommt im November), mein Sohn ist im April 09 geboren, für ihn bekomm ich Elterngeld (auf 2 Jahre). Man bekommt ja wenn man arbeitet 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt 13 Euro von der KK, ist das auch so wenn man nicht arbeitet weil man in Elternzeit ist?
2. Kind, Geld von der KK 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher?
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Beitrag von melanie1105 - 16.03.10 - 07:14 Uhr
Beitrag von tinar81 - 16.03.10 - 08:15 Uhr
Soviel ich weiß kriegt man das Geld nur wenn man arbeitet. Du gehst ja quasi von Elternzeit in Elternzeit über, kann mir nicht vorstellen, das du da Geld von der KK kriegst. Aber erkundige dich doch mal bei der KK wie das abläuft - achja, aber beim Elterngeld kriegst dann ja den Geschwisterbonus.
LG Martina
Beitrag von feindin - 16.03.10 - 08:21 Uhr
Huhu,
wenn du selbst versichert bist (also nicht über deinen Mann familienversichert) bekommst du die 13 € Mutterschaftsgeld von der KK.
LG, feindin
Beitrag von sissy1981 - 16.03.10 - 08:23 Uhr
Wenn du selbst in Arbeit stehst - darunter zählt auch ein ruhendes während der Elternzeit- dann bekommst du das Geld von der KK, nicht aber das des Arbeitgebers.
Beitrag von keep.smiling - 16.03.10 - 13:45 Uhr
Nein, Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wenn du gar nicht arbeitest, bekommst du das nicht, bekommst aber dafür nach der Entbindung 12 Monate Elterngeld und nciht nur 10 (weil das mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird).
Lg ks
Beitrag von susannea - 16.03.10 - 23:35 Uhr
Ja klar beskommst du das wenn du in Elternzeit bist. UNd das ist in soweit auch enorm wichtig, weil du ja MUtterschutz hast und damit der Berechnungszeitraum fürs Elterngeld auch weiter nach vorne verlegt wird. Somit zählen maximal 5 Monate zwischen den Kindern und der Rest wird von vor dem 1. Mutterschutz genommen.
Beachte bei dem Elterngeld vom 1. Kind, dass das unbedingt vor der Geburt vom 2. Kind komplett ausgezahlt sien muss, da es sonst als Einkommen aufs Elterngeld des 2. Kidnes angerechnet werden würde!
