Hallo ihr Lieben!
Nachdem mein Jahr Elternzeit im Mai zu Ende geht, möchte mein Mann dann gerne noch 2 Monate dranhängen.
Da sein Nettolohn zu einem grossen Teil aus Zulagen (Nacht, Wochenend, Mehrarbeit) besteht, wollten wir jetzt wissen, ob die auch in die Berechnung mit einfliessen, oder ob die 67 % vom reinen Grundgehaltnetto berechnet werden.
Danke schon mal im voraus für Eure Bemühungen
lg
Kathy
Elterngeldberechnung
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Beitrag von schnuckels - 28.04.10 - 12:05 Uhr
Beitrag von ichclaudia - 28.04.10 - 12:23 Uhr
Hallo,
es zählt nur das reine Nettogehalt, deswegen ärgern sich hier ja auch immer die ganzen Krankenschwestern & Co
LG
Beitrag von loonis - 28.04.10 - 19:54 Uhr
Leider werden die ganzen Zulagen nicht zur Berechnung
mit herangezogen...
Es gilt das "nackte" Netto...
LG Kerstin (Krankenschwester )
