Hallo,
mein Partner und ich haben am 26.12.2008 unsere Tochter bekommen.
Das Elterngeld wurde von meinem letzten Nettoeinkommen berechnet und mir ausbezahlt.
Wir sind nicht verheiratet, lebenzusammen in einem Haushalt, beide Steuerklasse 1.
Wir möchte nun unsere Steuererklärungen für 2009 machen.
Wie ist das mit dem erhaltenen Eltergeld, muss das nur in meiner Steuererklärung auftauchen oder auch zur Hälfte bei meinem Partner?
Was ich komisch finde ist, dass obwohl wir nicht verheiratet sind beim Eltergeldbescheid im Adressenfeld unser beider Namen auftauchen?
Bei der Anrede "Sehr geehrte Frau......" taucht nur mein Name auf.
Oh man warum muss alles so kompliziert sein?
Würde mich auf Rückantworten freuen.
LG Nicole
Elterngeld Steuererklärung bei Ledigen
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von kleinemicki - 28.04.10 - 20:19 Uhr
Beitrag von viwi - 28.04.10 - 21:18 Uhr
hi,
warst du denn 2009 arbeiten? ich mußte zb. 2008 (tochter wurde ende 2007 geboren) keine steuererklärung machen, da ich nichts dazu verdient habe. wir sind ebenfalls nicht verheiratet. ledige, die nichts dazu verdienen,´müssen keine steuererklärung machen. aber ruf doch einfach mal beim finanzamt an. hab ich damals auch gemacht. die wollten dann die bescheinigung vom arbeitgeber, daß ich in elternzeit bin und die bescheinigung vom arbeitsamt und die schriftliche erklärung von mir, daß ich nichts dazu verdient habe.
lg
viwi
Beitrag von jeannylie - 28.04.10 - 21:54 Uhr
Hallo,
du mußt das versteuern unter Progressionsvorbehalt. Nicht Dein Partner.
Und, es stimmt nicht dass Du keine Steuererklärung machen mußt, du bist sogar verpflichtet dazu. Nur wenn Du Entgeltersatzleistungen unter 410 € bezogen hast (das wird aber wohl nicht der Fall sein).
LG
Beitrag von miau2 - 29.04.10 - 08:44 Uhr
Hi,
du bist nur verpflichtet, wenn du auch steuperpflichtige Einnahmen in dem Jahr hattest. Was die Schreiberin, die meinte, dass man evtl. keine machen muss auch geschrieben hat (so ungefähr zumindest
).
Wenn du in einem Jahr keine steuerpflichtigen Einkünfte, und nur Lohnersatzleistungen hattest reicht i.d.R. ein formloser Brief an das FA, wo man genau das mitteilt. Die Mühe einer Steuererklärung kann man sich sparen - wofür auch, es werden ja die steuerpflichtigen Einnahmen mit einem Steuersatz versteuert, und 0 Euro mal jeder x-beliebige Steuersatz bleibt halt 0...in DEM Fall besteht auch keinerlei Risiko einer Nachforderung.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von kleinemicki - 29.04.10 - 10:22 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten aber wer weiss nun ob bei meinm Partner das Elterngeld nun zur Hälfte auf der Steuererklärung auftauchen muß?
Beitrag von nakiki - 29.04.10 - 10:28 Uhr
Hallo!
Hat dein Partner EG bezogen?
Wenn nein, muss er auch nichts in seiner Steuererklärung angeben.
Nur wenn er selbst EG bezogen hat, muss er dieses bezogene Geld unter Lohnersatzleistungen angeben.
Das Geld das du erhalten hast, ist für seine Steuererklärung irrelevant.
Gruß nakiki
Beitrag von kleinemicki - 29.04.10 - 11:04 Uhr
Hallo,
nein er hat kein EG bezogen.
Ich musste ihn lediglich im Antrag als Vater des Kindes angeben.
Finde es nur verwirrend, dass er im Bescheid mit seinem Namen (im Adressenkopf) auftaucht....deshalb stellt sich auch mir meine Frage.
LG
Beitrag von miau2 - 29.04.10 - 11:49 Uhr
Wie unten gesagt - nein, wenn nur Du EG beantragt hattest.
Wenn er auch EG beantragt hätte (wäre ja möglich gewesen) hätte er seinen Anteil in seine Steuererklärung aufnehmen müssen.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von miau2 - 29.04.10 - 08:46 Uhr
Hi,
das EG ist bei Unverheirateteten nur für denjenigen interessant, der es beantragt hat. Wenn ihr keine Partnermonate genommen habt, also nur du EG bezogen hast ist es nur für deine Steuererklärung relevant. Dafür da natürlich der komplette Betrag.
Zur Abgabe verpflichtet bist du, wenn du in dem Jahr sowohl steuerpflichtige Einnahmen als auch Lohnersatzleistungen über 410 Euro hattest.
Du wärst vermutlich auch 2008 zur Abgabe verpflichtet gewesen, da du ja vermutlich Mutterschaftsgeld bezogen hast (auch das ist eine Lohnersatzleistung). Auch da wäre aber nur deine Steuererklärung beeinflußt gewesen.
Viele Grüße
Miau2
