Elterngeld bei gleichzeitig selbständiger Tätigkeit

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Beitrag von poody - 29.04.10 - 16:32 Uhr

Hallo!
Meine Situation ist so, dass ich bei unserem zukünftigen Nachwuchs in Elternzeit gehen würde. Während dieser würde ich dann die 67% meines jetzigen Angestelltenlohnes kriegen. Ich würde aber gerne in der Elternzeit meine gleichzeite selbständige Tätigkeit weiterführen (stundenweise, vorauss. Einkommen dadurch ca. 500€ pro Monat). Kann mir jemand sagen, wie dadurch das Elterngeld gemindert wird? V.a. weil diese 500€ ja noch "Gewinn vor Steuern" wären, die ich am Jahresende noch zahlen muss.

Bin um jede qualifizierte Antwort dankbar,#pro
Poody

Beitrag von lebelauter - 29.04.10 - 18:38 Uhr

alte einkommen - neues einkommen ,davon 67 % ist dein elterngeld.

du musst bei antrag des elterngeldes schätzen, was du verdienst, wenn du dann tatsächlich mehr oder weniger verdient hast, bekommst du eine nachzahlung oder musst selbst nachzahlen.

beispiel:
vorher:
gehalt 2000 €
selbstständige tätigkeit 1000 e

nachher: gehalt 0
selbstständige tätigkeit 500 €

dann fehlen dir also 2000+500 = 2500 €

davon 67 % = 1675 €

kommt im nachhinein raus, dass du durchschnittlich nur 200 € mit der selbstständigkeit verdient hast, würden dir also 2800 € fehlen und du bekämst 1876 € Elterngeld. da du immer schön nur 1675 € bekommen hast, würden dir also die 201 € pro Monat nachgezahlt werden.

kommt raus, dass du in wirklichkeit 800 € verdient hast mit selbstständiger tätigkeit, würden dir ja nur 2200 € fehlen, du bekämst dann eigentlich nur 1474 €. du müsstest dann also 201 € pro Monat zurückzahlen :-(

LG

Beitrag von susannea - 30.04.10 - 10:57 Uhr

Es zählt bei Selbstständigkeit nur der reine Gewinn, also Steuern und evtl. Sozialversicherungen usw. werden auch abgezogen bevor das irgendwo mitzählt!