Kleinunternehmer sind ja von der Kassenbuchpflicht befreit, auch Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
Darf die Arge nun plötzlich fordern das man doch Kassenbuch führt anstatt bzw zusätzlich die Einkommensüberschusstabelle? Man könne Anhand der Überschussrechnung nicht ersehen ob die gewerblichen Ausgaben gerechtfertigt seien (z.B. bei Werbung würde man bei ungerechtfertigten Ausgaben dieses nächsten Monat vom regelsatz abziehen wollen). Das Finanzamt sagt man ist von dieser Regelung befreit, die Arge sagt das Finanzamt würde das gar nichts angehen.
Wer hat Recht?
lg
Arge, Kleinunternehmerregelung und Kassenbuch
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Beitrag von nisivogel2604 - 29.04.10 - 18:22 Uhr
Beitrag von lebelauter - 29.04.10 - 18:42 Uhr
die arge darf fordern, dass sie in angemessener Zeit einen Überblick über die angefallenen Geschäftsvorfälle erhalten kann. Dabei müssen sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Entwicklung nachvollziehen lassen.
es geht dabei wahrscheinlich vor allem um bargeschäfte:
einnahmen sollen nachvollziehbar aufgelistet werden, damit keiner auf die idee kommtm, da was zu unterschlagen.
wir sind zwar umsatzsteuerpflichtig, aber ich führe gern eür und eben auch das kassenbuch: man behält einfach nen besseren überblick.
lg
ll
Beitrag von marion2 - 29.04.10 - 20:52 Uhr
Hallo,
was stünde denn im Kassenbuch drin, was in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht auftaucht???
Ob Ausgaben gerechtfertigt sind, sagt weder das Kassenbuch noch irgendeine andere Tabelle.
Mein Tipp: Geh zum Steuerberater und lass dir sagen, was es kostet, wenn er deine Buchungen macht.
LG Marion
Beitrag von nisivogel2604 - 29.04.10 - 21:57 Uhr
"was stünde denn im Kassenbuch drin, was in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht auftaucht??? "
Genau das habe ich auch gefragt, das konnte mir aber nicht erklären.
Der Steuerberater würde mich momentan noch zu viel kosten. leider
lg
Beitrag von cat_t - 30.04.10 - 08:17 Uhr
"was stünde denn im Kassenbuch drin, was in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht auftaucht??? "
das habe ich mich auch gerade gefragt....

Sanne 
Beitrag von manavgat - 30.04.10 - 12:26 Uhr
Das ist ein Gummiparagraph, welche Ausgaben wirklich notwendig sind....
Beispiel
Kaffee und Kekse für Kunden
Bücher zur Weiterbildung
Glühbirnen, Batterien, Klopapier, Büromaterial
Telefonkosten + Internetanschluß
Parkgebühr, Fahrtkosten
Bewirtungskosten (Lokal)
Geschenke
Schreibtisch, Bürostuhl
PC/Laptop, Drucker samt Patronen, Fax, Freisprechanlage, Navi
Die Arge ist fast immer der Meinung, man könne ohne Investitionen Geld verdienen.
Ich kenne einen Fall wo einer freien Journalistin und Schriftstellerin der Laptop nicht anerkannt wurde.
Wende Dich mit Deiner Frage hierhin:
www.tacheles-sozialhilfe.de
Die kennen sich da wirklich aus.
Gruß
Manavgat
Beitrag von nisivogel2604 - 30.04.10 - 12:38 Uhr
Herzlichen Dank.
Vor allem will man es vom regelsatz abziehen wenn ich zu viel Investiert habe weil ich das Geld dann ja augenscheinlich nicht zum Leben brauche.
Beitrag von shasmata - 30.04.10 - 15:43 Uhr
"Ich kenne einen Fall wo einer freien Journalistin und Schriftstellerin der Laptop nicht anerkannt wurde. "
Oh na da freue ich mich schon - mein Freund und ich bilden ab Juli eine BG und ich brauche dieses Jahr auf jeden Fall noch einen neuen PC/Laptop und zwei Objektive. Das kann ja dann vielleicht noch "lustig" werden
Beitrag von vwpassat - 30.04.10 - 14:21 Uhr
Was spricht denn für Dich dagegen, ein Kassenbuch zu führen???
Macht doch auch für Dich selbst alles einfacher.
Beitrag von nisivogel2604 - 30.04.10 - 14:52 Uhr
Ist schlicht und ergreifend doppelte Arbeit. Wär ja nicht so schlimm.
Viel schlimmer find ich das man mir die gewerblichen Ausgaben z.T. vom Regelsatz abziehen will. Dabei sind die schon so niedrig wie möglich.
