Entlassen aus dem (Untermeit-)Vertrag.

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Beitrag von callygraphy - 29.04.10 - 19:55 Uhr

Hallo,

ich wohne in einer Wohngemeinschaft - als Untermieter mit eigenem Untermietvertrag.
Stehe aber zusätzlich auch im Hauptmietvertrag.

Nun habe ich vor in eine eigene Wohnung zu ziehen, von der gleichen Vermietung, welche auch jetzt diese Wohnung vermietet.

Es ist noch nicht abschließend geklärt wann ich in die neue Wohnung kann, daher habe ich hier auch noch nicht gekündigt.
Mein UnterVermieter - und gleichzeitig Mithauptmieter - weiß bescheid und findet das unproblematisch.

Die Frage nun: Kann mich der Mithauptmieter jederzeit aus dem Untermietvertrag und Hauptmietvertrag entlassen?

Er selbst ist einverstanden damit und behält die Wohnung so oder so.

Oder kann die Vermietung darauf bestehen dass ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalte?
Im Prinzip ändert sich für die ja nichts - Mietzahler (habe Miete immer an den Untervermieter überwiesen) und Hauptmieter bleiben bestehen.

Wäre schön wenn sich da jemand auskennen täte.
Vorallem wie man sowas dann an die Vermietung schreibt - formlos?


Achso und 2. Frage: Ich habe damals die Kaution für die Wohnung hinterlegt (wir hatten gleich gemeinsam eine Wohnung als WG gesucht da wir beide grad hergezogen sind).
Muss der verbleibende Hauptmieter mich auszahlen oder welche Möglichkeiten gibt es da?
Oder kann ich das Geld durch die Vermietung bekommen und er muss neu einzahlen?
Einzahlbeleg durch mich habe ich.

Vielen lieben Dank
Callygraphy

Beitrag von werner1 - 29.04.10 - 22:57 Uhr

Hallo,

nimm mal deinen Mietvertrag und schau, mit wem du den Vertrag abgeschlossen hast.
Entweder bist du (Haupt)Mieter oder Untermieter.
An welcher Stelle ist denn deine Unterschrift ?
Oder hast du tatsächlich 2 Verträge ?

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von callygraphy - 30.04.10 - 12:09 Uhr

Hallo Werner,

ich habe tatsächlich 2 Verträge.

Einmal den Hauptmietvertrag in welchem ich als zweiter Hauptmieter stehe (Vermieter hier der tatsächliche Vermieter/Eigentümer)

Und einmal den Untermietvertrag der eben meine Miete, Wohnungsgröße, Mietzahlung regelt (Vermieter ist hier der zweite Hauptmieter)

LG
Callygraphy

Beitrag von werner1 - 30.04.10 - 12:21 Uhr

Hallo,

das ist zwar absoluter Unsinn, aber wenn ihr drei euch einig seid, geht es schon.
Das mit dem Untermietvertrag solltest du mit deiner Freundin ausmachen, schriftlich.

Das mit dem Eigentümer ausschliesslich schriftlich, aber eben alle drei, nennt sich Mietaufhebungsvertrag.

Sonst bist du ewig haftbar für eure gemeinsamen Mietschulden.

Aus einem gemeinsamen Mietvertrag kann nicht die eine die andere entlassen, das glauben zwar viele, aber lies mal den punkt mit der "gesamtschuldnerischen Haftung" durch.

Nur schriftlich das solltest du nie vergessen.

freundliche Grüsse Werner