Hallo!
Ich habe gestern Post von der Arge bekommen mit einer Einladung zur einer Zeitarbeitfirmen Messe.
Alles schön und gut, auf der Rückseit stand eine Rechtsbelehrung(nimmt man nicht daran Teil, bekommt man eine 12 Wochen Sperre)...
Wer kennt sich damit aus? Ist es NUR eine Einladung, oder muss ich hin?
Eo.
Post von der Arge.
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Beitrag von eowina - 29.04.10 - 20:35 Uhr
Beitrag von allybabe - 29.04.10 - 20:41 Uhr
Es ist natürlich nur eine Einladung und du bekommst noch ein Glas Sekt zum Empfang gereicht.
Währenddessen werden dir die neuesten Sanktionen vorgestellt
Beitrag von eowina - 29.04.10 - 20:42 Uhr
Witzbold
Beitrag von king.with.deckchair - 29.04.10 - 20:44 Uhr
"Ich habe gestern Post von der Arge bekommen"
Kann gar nicht sein.
Denn:
"(nimmt man nicht daran Teil, bekommt man eine 12 Wochen Sperre)..."
gibt es bei der ARGE (= Arbeitsgemeinschaft aus Kommune und Agentur für Arbeit = Träger von Leistungen nach dem SGB II) definitv nicht. Das gibt es nur für Bezieher von Leistungen nach dem SGB III (= ALG I).
"Ist es NUR eine Einladung, oder muss ich hin?"
Du musst.
Beitrag von eowina - 29.04.10 - 20:46 Uhr
Vielen Dank!
Das wollte ich wissen.
Eo.
Beitrag von dani.m. - 29.04.10 - 20:49 Uhr
Echt? Wie gesagt, wir hatten auch schon Mal so ein Schreiben. Ich weiß aber nicht mehr wie lange die "angedrohte" (Drohen klingt immer so böse
) Sperre sein sollte.
Aber jetzt wenn ich überlege... mein LG war in der Zeit vorsorglich als arbeitsuchend gemeldet. Könnte also auch von der Agentur gewesen sein
Aber ALGI hatte in der Zeit definitiv keiner von uns
Beitrag von dani.m. - 29.04.10 - 20:44 Uhr
Wo ist das Problem? Wenn du Zeit hast, gehst du hin und fertig.
Wir hatten so ein Schreiben für meinen LG bekommen (ich war gerade im Mutterschutz) obwohl er Arbeit HAT und für hiesige Verhältnisse nicht schlecht verdient. Bei ihm ging es dann um Jobs im Ausland. Habe dort angerufen, was das soll, er würde sicher nicht seinen Job kündigen und auch noch wegziehen. Da hieß es, das sei ein Versehen gewesen, seitdem kam sowas aber auch nicht mehr.
Beitrag von piep1988 - 30.04.10 - 05:53 Uhr
Rein rechtlich gesehen mußt Du hin, sofern dort auch Mitarbeiter der Arge anwesend sind.
12 Wochen Sperre ? Halte ich allerdings für nen Witz, steht da wirklich Sperre ?
Bei Sanktion über 3 Monate würde ich noch sagen, oka , stimmt, aber keine Vollsperre, die würde jedes Sozialgericht umgehend kippen.
Beitrag von woodgo - 30.04.10 - 15:25 Uhr
Klar mußt Du hin, hast es doch nu gelesen
