Hallo,
welche Rechte hat ein Gläubiger? Wie kann er herausfinden wann und was der Schuldner kauft?
Hat jemand Erfahrung oder kennt sich in diesem Gebiet aus?
Danke für eure Hilfe!
Gläubiger
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Beitrag von l1b2s3f4 - 29.04.10 - 21:24 Uhr
Beitrag von pupsismum - 29.04.10 - 21:31 Uhr
Hä? Wer soll dir denn auf Grund der paar mageren Angaben irgendwelche Auskünfte geben?
Wie... wann und was kauft?
Von was redest du denn? Lebensmittel? Gummipuppen? Autos?
Es gibt doch kein Register, wo alle Käufe von Schuldnern eingetragen sind, falls du sowas wissen wolltest. 
Gruß
p
Beitrag von l1b2s3f4 - 29.04.10 - 21:32 Uhr
Natürlich keine Lebensmittel.Aber mit dem Auto z.B.hast du recht
Beitrag von isa-1977 - 29.04.10 - 21:53 Uhr
Hallo,
inwiefern Rechte? Das musst Du schon etwas deutlicher formulieren. Hast Du einen Titel? Wie hoch sind die Forderungen?
Aus welchem Grund möchtest Du herausfinden was er kauft?
Ein paar mehr Angaben wären schon hilfreich, dann kann man Dir auch weiterhelfen.
Beitrag von l1b2s3f4 - 30.04.10 - 06:19 Uhr
Einen Titel haben wir seit 2 Jahren gegen ihn.Er kauft sich ein Auto,fährt 2-3 mal im Jahr in den Urlaub.Macht einen auf Lebeschön.Die Forderungen sind im 5stelligen Bereich
Beitrag von isa-1977 - 30.04.10 - 11:40 Uhr
Was steht denn in der EV, die er abgegeben hat? Und wie lange ist die her? Hat er keine vollstreckbare Habe? Wenn Konten angegeben sind, würde ich erstmal eine Kontopfändung versuchen. Falls ein AG vorhanden ist, dann ein PfÜB (Pfändungs und Überweisungsbeschluss). Wenn das Auto auf ihn läuft, dann kannst Du auch auf das Auto pfänden (z.B. Austauschpfändung).
Beitrag von l1b2s3f4 - 03.05.10 - 06:33 Uhr
Die EV ist 1 Jahr ein alt.Die GV war 3 mal bei ihm,hat ihn aber nie angetroffen.Ich habe bei meiner Anwältin angegeben was er noch alles hat,welches er nicht eingetragen hat.Daraufhin wurde er wieder verurteilt.DIe Autos laufen über seine Frau,wie ales andere auch.Hat er extra so gemacht
Beitrag von brigantia - 29.04.10 - 21:56 Uhr
Hallo,
du kannst nicht herausfinden, was ein Schuldner wann kauft. Dürfte auch völlig irrelevant sein. Normalerweise ist Gläubigern lediglich daran gelegen, ihr Geld wieder zu bekommen.
Wenn du eine begründete Forderung hast, kannst du einen Vollstreckungstitel erwirken. Mit diesem die Zwangsvollstreckung einleiten, die auch eine Auskunft aus dem Schuldnerregister beinhaltet. Hier kann es natürlich sein, dass der Schuldner bereits die Eidesstattliche Versicherung abgelegt hat und du erfährst, ob und wieviel Schulden er noch hat.
Gruß,
Brigantia
Beitrag von l1b2s3f4 - 30.04.10 - 06:16 Uhr
Der Vollstreckungstitel ist voriges Jahr erwirkt.Nach 3maligen vergeblichen Versuchen ihn zu Hause anzutreffen,wurde er festgenommen und legte dann die eidesstattliche Versicherung ab.Dann durfte er nach Hause.Er hat aber falsche Angaben gemacht und wurde deswegen auch zu einer Geldstrafe verurteilt.Jetzt hat sich der gute Herr ein neues Auto zugelegt.Schulden hat er nur bei mir
Beitrag von l1b2s3f4 - 30.04.10 - 06:21 Uhr
Er hat noch einen Kredit auf sein Haus
Beitrag von parzifal - 30.04.10 - 08:51 Uhr
Warum vollstreckst Du nicht in das Haus?
Oder ist das Haus überschuldet?
Beitrag von l1b2s3f4 - 03.05.10 - 06:28 Uhr
Ich will den Kindern nicht ihr zu Hause nehmen
Beitrag von sissy1981 - 30.04.10 - 08:36 Uhr
Wenn du der Meihnung bist er hortet Gelder oder hat sich pfändbare Gegenstände angeschaft, dann informiere den GV und lass vollstrecken.
Beitrag von sassi31 - 30.04.10 - 13:18 Uhr
Hallo,
garnicht.
Beauftrage einen Gerichtsvollzieher, wenn du einen Titel hast, der das dann per Vermögensverzeichnis (eidesstattliche Versicherung) rausfinden kann.
Gruß
Sassi
Beitrag von sassi31 - 30.04.10 - 13:19 Uhr
Eine Sache noch:
Hast du mal versucht, deinen Titel zu verkaufen? Vielleicht findest du einen Interessenten, der dir eine Summe bietet, mit der du leben kannst.
Beitrag von aileene85 - 30.04.10 - 13:51 Uhr
hallo
kurze zwischenfrage von mir !
einen titel verkaufen ? geht das ?
ich frage weil meine mutter einige titel gegen versch. personen hat und da nie wirklich weiter kam!
danke schonmal für antwort !
lg
Beitrag von sassi31 - 30.04.10 - 23:08 Uhr
Hallo,
ja, das geht. Aber man hat da dann meistens weniger Geld raus, als man eigentlich laut Titel bekommen würde. Es bietet sich also an, wenn man selber die Forderung nicht eingetrieben bekommt. Es gibt Inkassounternehmen, die sich da nicht so schnell abschrecken und abwimmeln lassen. Alle Forderungen bzw. Titel kaufen die aber auch nicht. Sie müssen schon davon ausgehen, dass da noch etwas rauszuholen ist.
LG
Sassi
