Hallo!
Folgende Situation: ich bekomme im Dezember ein Baby. Derzeit verdiene ich 2.300 € netto mit der Steuerklasse 3. Mein Mann bekommt 900 € netto mit der Steuerklasse 5.
Es ist klar, dass wir die Steuerklassen erstmal so beibehalten, weil es sich positiv auf mein Elterngeld auswirkt. Wenn ich im Mutterschutz bin, macht mein Mann 2 Monate Elternzeit. Anschließend ich die restlichen 10 Monate.
Wann ist es sinnvoll die Steuerklassen in 4/ 4 zu wechseln, so dass mein Mann mehr Netto hat. Geht das auch nach der Geburt bzw. dem Mutterschutz oder muss dies vor der Geburt passieren?
Ein kompletter Wechsel nach 5/ 3 macht wenig Sinn, da man dann beim Lohnsteuerjahresausgleich zu viel nachzahlen muss. Bei 4/ 4 könnten wir eventuell sogar um eine Nachzahlung drum rum kommen.
LG
Hasi
Wann Steuerklassenwechsel (Geburt)
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Beitrag von hasi59 - 30.04.10 - 07:33 Uhr
Beitrag von susannea - 30.04.10 - 10:52 Uhr
Wechseln kannst du jederzeit, aber nur einmal im Jahr.
Wenn du nicht Beamtin bist, dann macht ein Wechsel im NOrmalfall im ersten Monate mit nur Mutterschaftsgeld Sinn. Bei euch würde es aber schon Sinn machen im Monat wo es noch beides gibt zu wechseln damit dein Mann mehr Elterngeld erhält. Du hast dann keine Auswirkungen mehr aufs Mutterschaftsgeld und aufs Elterngeld, nur das EInkommen in dem letzten Moant ist etwas geringer.
Beitrag von hasi59 - 30.04.10 - 11:12 Uhr
Ich bin Beamtin!
Bekamme also das volle Gehalt im Mutterschutz.
Dann wäre es doch sinnvoll zum Ende des Mutterschutzes zu wechseln oder?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass man wenn dann vor der Geburt wechseln muss. das ist nicht so?
Beitrag von susannea - 30.04.10 - 14:02 Uhr
Dann bringts dir erst was nach dem Mutterschutz zu wechseln zumal da die Steuerklasse bei deinem Mann nach der Geburt eh egal ist. DAnn machts Sinn gleich das Kind mit eintragen zu lassen.
Nein, man muss nicht vor der Geburt wechseln, wäre ja doppelter Aufwand!
Beitrag von suesse-lady - 02.05.10 - 08:37 Uhr
ich bin keine BEAMTIN und bekomme auch mein volles gehalt im mutterschutz!!
Beitrag von nusch - 30.04.10 - 11:28 Uhr
Hallo Hasi,
wenn Du evtl. Dein Elterngeld auf 2 Jahre splitten willst, macht III für Deinen Mann und IV für Dich ggf. doch Sinn, denn das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, fließt aber in die Progression mit ein.
Das würde ich mir aber von einem Steuerberater durchrechnen lassen, um sicher zu gehen, hohe Nachforderungen zu vermeiden. Auch wann der Wechsel am günstigsten ist würde ich dort klären (oder Lohnsteuerhilfeverein).
Grüße
Nusch
Beitrag von nusch - 30.04.10 - 11:29 Uhr
hups, meinte natürlich V für Dich
Beitrag von hasi59 - 30.04.10 - 12:16 Uhr
Nee werde es nicht splitten sondern bleibe nur 1 Jahr zu Hause. Haben dann einen Kredit abzubezahlen, weil wir derzeit bauen. Da muss ich sehen, wie ich es am besten mit dem Geld mache.
Beitrag von muffin357 - 30.04.10 - 12:48 Uhr
hi--
es ist egal, wann ihr im jahr wechselt, -- es gilt fürs GANZE jahr rückwirkend, --
also gebt eure daten einfach in euer steuerprogramm ein (oder im internet) und kuckt, ob und in welche klasse ihr wechselt...
lg
tanja
