Unterhaltsanspruch wenn Eltern Hartz 4 beziehen...

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Beitrag von jeannylie - 30.04.10 - 19:14 Uhr

Hallo Zusammen,
weiß hier jemand zufällig, ob Kinder gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig sind (bzw. ob das Amt sich das Geld zurückholen kann) wenn die Mutter Hartz4 bezieht?

Ich habe im Internet zum Teil widersprüchliche Dinge gelesen.

Klar ist, Leistungen der Grundsicherung können bei einem Einkommen der Kinder >100.000 € zurückgefordert werden, oder aber wenn die Eltern in ein Altersheim müssen, das ist hier aber nicht der Fall.

Eventuell weiß das ja jemand? #kratz
Vielen Dank.
LG
Jeannylie

Beitrag von oldma - 30.04.10 - 21:52 Uhr

...nein, wenn deine eltern hartz 4 beziehen, kann das amt keine rückforderung an dich geltend machen. das bgb kennt dazu keine rückgriffsmöglichkeit.
das ist allerdings anders, wenn ihr zusammen in EINEM haushalt wohnt. dann KANN von einer bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden.l.g.c.

Beitrag von king.with.deckchair - 30.04.10 - 23:51 Uhr

"ann KANN von einer bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden.l.g.c."

Nicht wenn die Kinder über 25 sind oder den Bedarf aus eigenen Einkommen decken! Dann ist es eine Haushaltsgemeinschaft (mit anderen Anrechnungsgrundlagen)!

Beitrag von parker21 - 01.05.10 - 10:36 Uhr

Habt ihr eigentlich schon mal was von Elternunterhalt gehört??
Ihr sollten danach mal googln.

Beitrag von jeannylie - 01.05.10 - 13:12 Uhr

Ja natürlich. Wie ich bereits schrieb, gibt es im Internet widersprüchliche Aussagen dazu.