Hallo,
mache morgen einen SST.
Können die mich dann kündigen, in der Probezeit?
Danke
LG.Annett
schwanger in Probezeit...
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Beitrag von annett2904 - 02.05.10 - 13:28 Uhr
Beitrag von miau2 - 02.05.10 - 13:38 Uhr
Hi,
nein, können sie nicht.
Wenn du einen befristeten Vertrag über die Probezeit hast kannst du aber davon ausgehen, dass er nicht verlängert wird...dazu wäre kein AG verpflichtet (Auslaufen eines Vertrages hat nichts mit Kündigung zu tun).
Wenn du nicht gerade eine Tätigkeit ausübst, die gegen die Mutterschutzgesetze verstößt solltest du mit der Bekanntgabe noch warten. Leider passiert in der Frühschwangerschaft ziemlich oft etwas, und nach einer so frühen Fehlgeburt würde es keinen Kündigungsschutz mehr geben - und vemrutlich würden viele AG dann schleunigst die Kündigung aussprechen, geht er doch dann von einem Kinderwunsch bei dir aus...
Kündigungsschutz besteht auch schon in der Probezeit. Und das auch "rückwirkend", nach Aussprache einer Kündigung hättest du immer noch zwei Wochen Zeit, den AG über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von pinki_pooh - 02.05.10 - 13:47 Uhr
NEIN, definitiv nicht... mich wollte mein damaliger chef 1 tag vor ablauf méiner probezeit kündigen. habe die kündigung erhalten und erst dann habe ich ihm gesagt das ich schwanger bin. die kündigung war somit nicht rechtens. Er hatte ALLES versucht, ist mit seinem RA alle gesetze bzw. § durchgegangen, hat aber alles nichts geholfen... er durfte mich nicht kündigen. pech für ihn.. nur ergings mir dann sehr schlecht dort (mobbing).. aber das ist eine andere Geschichte!
Jedenfalls DARF er dich NICHT kündigen, egal ob Probezeit oder nicht
Beitrag von manavgat - 02.05.10 - 17:15 Uhr
Nein, können Sie nicht.
Aber ich würde Dir trotzdem empfehlen, es erst bekannt zu geben, wenn es nicht mehr zu übersehen ist.
Es gibt Arbeitgeber, die nach einer Fehlgeburt/Totgeburt kündigen, weil die Frau ja wieder schwanger werden könnte.
Gruß
Manavga
Beitrag von kerstini - 02.05.10 - 17:39 Uhr
Hallo Annett,
unbedingt erst sagen wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt!
Ich habe nach 13 Jahre in einem Betrieb gearbeitet und meine Zwillinge durch eine Frühgeburt verloren. Am ersten AT nach meinem Mutterschutz bekam ich die Kündigung.
Da kann man nie sicher sein!
Kerstin mit Madita & Leo *08.09.09+ und Krümel 12.SSW (26.01.10)
Beitrag von kati543 - 02.05.10 - 17:44 Uhr
Naja, Gesetze und Realität sind oftmals 2 völlig verschiedene Dinge.
Laut Gesetz darf er dich nicht kündigen. Auch nicht in der Probezeit. Wenn diese allerdings einen eigenen befristeten AV darstellt, dann bist du nach der Probezeit draußen, einfach weil der Vertrag nicht verlängert wird.
Die Realität ist etwas anders...
Chefs gerade kleinerer Betriebe können immer Möglichkeiten finden, dich zu kündigen/herauszuekeln/loszuwerden... Mein Chef hatte z.B. die gesamte Firma dicht gemacht und eine neue gegründet - ohne mich. Ich habe dann mein Kind in der 11. SSW verloren und wurde wieder eingestellt. Mobbing/Bossing sind dann andere Möglichkeiten. Tätigkeiten, die eigentlich nicht zu deinen Arbeitsgebiet gehören auszuführn,...
