Hallo,
ich hätte da mal eine Frage zur vollgenden Situation:
und zwar meine Freudin und ihr Partner haben sich getrennt. Sie wollte nun zu ihren Eltern ziehen mit ihren beiden Kindern. Nun hat aber vor 2 Wochen das Haus von ihren Eltern gebrannt. Jetzt ist es erstmal unbewohnbar.
Das Haus gehört einer Grafschaft, es ist ein sehr altes Denkmal geschütztes Haus.
Diese Grafschaft hat meiner Freundin nun eine Ersatzwohnung angeboten.
Die WG beträgt 300 Euro Kaltmiete und hat 80 qm. es wäre für 3 Pers.
In unserer Region stehen 3 Pers. bis zu 75 qm zu und bis 440 Kaltmiete.
Jetzt ist die Frage ob die Arge die Kosten für die WG übernimmt, da es 5 qm zu viel sind???
Lg
Frage wegen Arge...
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Beitrag von dfnfnhjfjf - 03.05.10 - 09:07 Uhr
Beitrag von manavgat - 03.05.10 - 09:19 Uhr
Selbst wenn nicht, dann kann sie diese 5 qm Betriebskosten doch vom Regelsatz bezahlen.
Ich würde sofort zuschlagen, wenn die Wohnung in Ordnung ist.
Gruß
Manavgat
Beitrag von piep1988 - 03.05.10 - 11:27 Uhr
Die Quadratmeter sind normal zweitrangig, die Miethöhe zählt, wenn die Miete angemessen ist, dann kann dem SB die Quadratmeterzahl egal sein.
