Hallo Ihr Lieben,
ich bin in der 11. SSW. Mein erstes Kind ist knappe 9 Monate alt, ich habe damals 24 Monate Elternzeit beantragt; Elterngeld NICHT gesplittet.
Nun werde ich (da von der Kleinen alleinerziehend und deswegen 14 Monate Elterngeld) im Oktober das letzte Mal Elterngeld für sie erhalten. Mein anderes Kind soll im Dezember (am 1.) geboren werden.
Wir wird das laufen? Werde ich Mutterschutzgeld von der KK erhalten? Arbeite derzeit nicht, auch nicht Teilzeit, bin nur beitragsfrei in Elternzeit weiter versichert. Und wonach bestimmt sich die Höhe des Elterngeldes? Bekomme ich den gleichen Betrag wie jetzt zzgl. 10 % mind 75 € für meine kleine Tochter?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Sandra
Frage zu Mutterschutzgeld, Elterngeld in laufender Elternzeit
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Beitrag von tortenliesel - 03.05.10 - 09:55 Uhr
Beitrag von muffin357 - 03.05.10 - 12:42 Uhr
hi,
du bekommst im Mutterschutz 13 Euro pro Tag von der KK, - der AG-Anteil entfällt, weil Du noch in Elternzeit bist.
das neue Eltergeld berechnet sich aus den letzten 12 Monaten OHNE DEINE Elterngeldzeit, also 2 Monate Leerlauf bis das Kind kommt und die 10 Monate VOR der Geburt Deines ersten Kindes,--- diese Gesamtsumme /12 und davon 67% ist dein neues Elterngeld zzgl. Geschwisterbonus.
lg
tanja
Beitrag von susannea - 03.05.10 - 18:20 Uhr
Sie hat keine 2 Monate Leerlauf, denn es zählen die die 12 Monaten ja vor dem Mutterschutz und der beginnt schon im Oktober. Also ist das Elterngeld durch den Gewschwisterbonus sogar höher als beim letzten Kind!
Beitrag von miau2 - 03.05.10 - 14:20 Uhr
Hi,
soweit ich weiß werden nicht nur Elterngeldanspruchszeiten rausgerechnet, sondern auch die Zeit vom Mutterschutz.
Damit könntest du bei (fast oder genau, je nach genauen Daten halt) dem gleichen EG landen wie beim ersten Kind + Geschwisterbonus.
Mutterschaftsgeld sind die genannten 13 Euro am Tag, da du ja vermutlich mehr EG als Mutterschaftsgeld bekommen wirst bekommst du dann das Elterngeld auch den vollen Zeitraum.
Aber - lebst du jetzt mit einem Lebensgefährten zusammen? Auch wenn der nicht der Vater von deinem ersten Kind ist, läuft das dann immer noch als alleinerziehend? Nicht, dass es da eine Änderung gab die hätte mitgeteilt werden müssen...
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von tortenliesel - 03.05.10 - 17:28 Uhr
Hallo,
nein, ich lebe (noch) allein. Laut Elterngeldstelle geht es aber nur um die ELTERNTEILE, da ja der rechtliche Vater des Kindes das Weite gesucht hat.
LG und Dank für die Antworten
Sandra
Beitrag von miau2 - 03.05.10 - 18:33 Uhr
Hi,
dann ist die Definition von alleinerziehend der EG-Stelle eine andere als die, die ich kenne...aber wenn du nachgefragt hast ist das ja geklärt.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 03.05.10 - 18:21 Uhr
Sie bekommt aber in den ersten 8 Wochen dann weniger Elterngeld, dennd as wird ja um die 13 Euro täglich gekürzt!
Beitrag von miau2 - 03.05.10 - 18:32 Uhr
Das stimmt, aber sie hat trotzdem die Summe wie sie sie als EG bekommt zur Verfügung. Also nicht erst 8 Wochen lang "nur" die 13 Euro täglich und dann Elterngeld.
War eigentlich nur der Vollständigkeit halber, da das mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld ja irgendwie immer wieder unklar ist...und die Antwort über mir war da nicht so ganz eindeutig (kann auch missverstanden werden, da der Mutterschutz nicht auf vor und nach der Geburt unterteilt wurde).
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von tortenliesel - 03.05.10 - 21:01 Uhr
Hallo,
vielen Dank nochmal.
Also, die sechs Wochen vor derGeburt bekomme ich ja dann die 13 €/Tag, oder? Hab ja da eigentlich kein EG mehr von Lina.
Oh man, warum kann man das nicht einfach irgendwo nachlesen?
LG, Sandra
