Hallo,
ich muss dieses Jahr das erste Mal die Steuererklärung machen. Was brauch ich dazu alles?
Kurz zu den Eckdaten:
- bis März immatrikuliert als Studentin (letzte Prüfung Mitte Febr.)
- Jan. + Feb.: Bafög und Elterngeld erhalten
- Feb.: Nebenjob (steuer- und sv-pflichtig)
- ab Ende März: feste Anstellung (steuer- und sv-pflichtig)
- Krippenplatz ganzjährig bezahlt, aber Kosten wurden für Jan. + Feb. vom Jugendamt übernommen
- alleinerziehend, LSt-Kl. 2, Kinderfreibetrag 0,5
Ich habe den Elterngeldbescheid, die Bescheinigungen der Lohnsteuer (beide Jobs). Spielt das Bafög-Einkommen eine Rolle?
Was muss ich bei den Betreuungskosten beachten? Jan. und Feb. wird sicher rausgerechnet, oder? Ich habe im Internet schon gelesen, dass ich für die Betreuungskosten keinen Nachweis bringen muss. Stimmt das?
Einen langen Fahrtweg habe ich nicht, ca. 10 km einfache Strecke. Das ist doch mit dem Pauschalbetrag sicher abgedeckt, oder?
LG Annika
Hilfe! Erste Steuererklärung!
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von october - 03.05.10 - 19:34 Uhr
Beitrag von suesse-lady - 03.05.10 - 19:48 Uhr
als programm kann ich dir das empfehlen:
https://www.elster.de/elfo_down1.php
ansonsten brauchst du sämtliche rechnungen (kita/sonst. ausgaben)
mehr weiss ich grad leider auch ni
Beitrag von october - 03.05.10 - 20:22 Uhr
Hallo,
danke für deine Antwort und den Link.
LG Annika
Beitrag von jeannylie - 03.05.10 - 21:31 Uhr
Kauf Dir besser ein geführtes Programm.
Lexxware Quick Steuer (15 €) ist völlig ausreichend. Muss ja kein teures Wiso sein.
LG
Jeannylie
Beitrag von suesse-lady - 04.05.10 - 11:08 Uhr
Elster ist mindestens genauso gut und kostet nichts...
Beitrag von jeannylie - 04.05.10 - 13:26 Uhr
Ich bin der Meinung, dass wenn man überhaupt keinen Plan hat, ein Programm mit Tipps, Erklärungen und Anmerkungen hilfreicher ist.
Bei ELSTER muss man schon wissen wovon man redet.
LG
Beitrag von susannea - 03.05.10 - 21:57 Uhr
DA du im Januar und Februar noch Studentin warst kannst du dad die Betruungskosten auch absetzen.
