Hallo,
ich brauche mal Hilfe in folgendem Fall:
- Elternzeit besteht bis 18.09.10 (mit Teilzeitarbeit Montag bis Freitag, von zu Hause aus)
- anschließend Teilzeitarbeit mit Arbeitszeit Montag-Donnerstag
Der Urlaubanspruch nach der Elternzeit beträgt ja demnach 4/5 des Urlaubsanspruchs bei Vollzeitarbeit. Bei 25 Tagen Urlaub bei Vollzeit wären das bei Teilzeitarbeit an 4 Tagen 20 Tage im Jahr, oder? Im obigen Fall also 6 Tage (19.09.-31.12.)?
Ist Freitag ein Brückentag, braucht ja dann kein Urlaub genommen werden, weil ja eh nicht gearbeitet werden würde?
Ist es möglich, wenn aus dem vorigen Teilzeitvertrag noch Resturlaub vorhanden ist, den mit "rüberzunehmen" (ist derselbe Arbeitgeber)?
Puh, ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.
Viele Grüße
Urlaubsanspruch
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Beitrag von pamplusche - 03.05.10 - 23:17 Uhr
Beitrag von hitgirl - 03.05.10 - 23:36 Uhr
Hallo,
das würde ich genauso sehen!
Ist bei einer 5-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 25 Tagen im Tarifvertrag festgeschrieben, so verringert sich dieser bei einer 4-Tage-Woche entsprechend auf 20 Tage.
Das gilt aber dann eben auch für den Resturlaub! Dieser wird dann auf die 4-Tage-Woche gekürzt. Dadurch ensteht dir aber kein Nachteil, weil du ja an Freitagen nicht arbeiten musst. Dies gilt auch für Brückentage, die auf einen Freitag fallen!
