Hallo,
Ich hatte heute einen Brief betreffend einer Kontopfändung im Briefkasten weil ich angeblich Kindergeld (für mich selbst) zurückzahlen soll.
Die Forderung ist anscheinend schon einige Jahre alt, komischerweise hab ich noch nie davon gehört 
Naja auf jeden Fall steht in dem Brief als Pfändung ein Konto dass es zwar noch gibt, aber nicht mehr aktiv benutzt wird. Dort wird nur noch ein noch bestehender Dispo abbezahlt.
Nun würde ich gerne wissen:
Kann die Pfändung auch auf mein aktuelles Konto( andere Bank) übertragen werden? Dort geht ja alles ein, Azubi-Gehalt usw..
Ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll. Merken die von alleine dass auf dem Konto nichts pfändbares eingeht und "suchen" nach meinem aktiven Konto, dürfen die da ran?
Soll ich da morgen anrufen und drauf hinweisen und fragen wie die weiteren Schritte sind, da ich die Pfändung ja für ungerechtfertigt halte oder mache ich die damit nur erst recht auf mein aktuelles Konto aufmerksam?
Soll ich mich lieber einfach nicht melden und in der zeit lieber "Beweise sammeln" dass ich den Anspruch hatte?
Ich will nur nicht dass das richtige Konto in ein paar Tagen auch gesperrt ist 
Der Bescheid ist datiert auf den 22.04., konnte heute noch (vom aktuellen Konto) Geld abholen..
LG
Kontopfändung-wichtige Frage
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Beitrag von kristen85 - 03.05.10 - 23:28 Uhr
Beitrag von hitgirl - 03.05.10 - 23:51 Uhr
Hallo,
den Sachverhalt finde ich auch ein wenig komisch. Anrufen kann aber sicher nicht schaden, um zu erfahren, wodurch die Forderung zustande gekomemn ist. Vielleicht klärt sich alles im günstigsten Fall als Missvertändnis auf, oder kann auch ohne grossen Verwaltungsaufwand aus der Welt geschafft werden.
Normalerweise kann ein Konto nicht ohne weiteres gepfändet werden. Die Gläubiger werden voraussichtlich einen Pfändungsbescheid (über einen Gerichtsvollzieher) deinem Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) zukommen lassen und dein Arbeitgeber tritt dann als Drittschuldner in die Pflicht, eventuelle pfändbare Beträge deines Ausbildungsgehaltes and die Gläubiger zu überweisen.
Dabei spielt die Höhe deines Ausbildungsgehaltes (unter Berücksichtigung des Selbstbehalts) eine Rolle und die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen (Kinder und Ehepartner), die in deinem Haushalt leben.
Beitrag von yale - 04.05.10 - 08:51 Uhr
Da würde ich aber auch erstmal anchfragen,ich hatte auch schon briefe bekommen wo ich angeblich was zurückzahlen sollte und es hat sich dann geklärt.
Zum anderen wie alt bist du denn wenn du noch Azubi bist hast du doch noch anspruch auf Kindergeld sofern du nicht schon selber Kinder hast
Beitrag von motte1986 - 04.05.10 - 09:19 Uhr
hallo!
ja, die liebe kindergeldkasse!
die wollten von meinem schwiegervater mal 8000 euro nachforderung haben, weil mein mann (damals in der ausbildung) keinen anspruch mehr hatte (oder halt der vater) und am ende hat sicher herausgestellt, dass alle belege richtig eingegangen sind und die das nur verschlampt haben.
bei unserem zweiten kind haben sie dann gemeint, dass wir keinen anspruch auf kindergeld haben, weil wir doppelt für ein kind beantragt haben und das betrug ist. was meinst, was da los war. anzeige, polizei stand hier und wollte ne zeugenaussage, vorladung, etc. und am ende hat sich rausgestellt, dass die nur den nachnamen gelesen haben und nicht den vornamen. anscheinend ist es untypisch in deutschland, dass eine frau zwei söhne haben kann
also einfach mal anrufen und nachfragen.
das mit dem kindergeld und nem eigenen kind müsste aber schon gehen, wir habens beide bekommen, obwohl unser großer schon da war und wir in der ausbildung waren.
vlg
Beitrag von mirabelle - 04.05.10 - 10:08 Uhr
Vorsicht, ein Dispo ist auch "pfändbar", resp. die Forderung kann bis zur Dispogrenze an den Gläubiger ausgezahlt werden.
Du mußt also die Angelegenheit sofort klären
M.
Beitrag von parzifal - 04.05.10 - 10:26 Uhr
"kann" ?
Welche Bank zahlt freiwillig bei einer Pfändung den Dispo aus? Dann muss diese ja ihrem Geld hinterherlaufen.
Beitrag von mirabelle - 04.05.10 - 10:44 Uhr
Die Banken sind verpflichtet den Dispo dem Gläubiger auszahlen um sich dann das Geld vom Schuldner zurückzuholen.
Es gibt da Urteile zu . Frag mal onkel Google - ich bin heute in Stress
M.
Beitrag von nick71 - 04.05.10 - 14:24 Uhr
"Soll ich mich lieber einfach nicht melden und in der zeit lieber "Beweise sammeln" dass ich den Anspruch hatte?"
Die Forderung dürfte tituliert sein...ansonsten hätte der Gläubiger keine Handhabe für eine Pfändung. Weiters heißt das für dich, dass du deinen damaligen Anspruch nicht mehr beweisen musst/kannst, weil der Zug definitiv abgefahren ist.
Die Pfändung wird zwar fruchtlos verlaufen, da das zu pfändende Konto nicht mehr existiert, aber dann hast du demnächst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Da zahlst du entweder, oder gibst (sofern vom Gläubiger beantragt) die eidesstattliche Versicherung ab...dem so genannten Vermögensverzeichnis wird man anschließend entnehmen können, wo bei dir was zu holen ist.
