ich habe eine 4jährige tochter,verdiene 1.100 euro brutto.plus kindergeld und mindestunterhalt.
kann ich kinderzuschalg oder alg 2 beantragen?was zuerst?oder beides?
sorry für meine blöden fragen,aber habe ich gerade getrennt.
lg nina
Kinderzuschalg oder ergänzendes ALG2???
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Beitrag von mafti80 - 04.05.10 - 10:11 Uhr
Beitrag von marion2 - 04.05.10 - 10:39 Uhr
Hallo,
Beantrage:
Kinderzuschlag, Wohngeld UND ALGII.
Gib bei den Anträgen an, dass du die anderen Leistungen auch beantragt hast.
Das ist sicherer für dich.
LG Marion
Beitrag von nudelmaus27 - 04.05.10 - 11:03 Uhr
Hallo!
Würde auch alles beantragen!
Weil wenn du zu den Grenzfällen gehörst, wird dich das Amt eh auffordern auch Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen. Dies ist nämlich die vorrangige Leistung.
Und da es eh eine längere Bearbeitungszeit gibt (denke mal so 6 Wochen), beim Wohngeld dauert das bei uns über ein halbes Jahr
(da würde ich dir erstmal zur fiktiven Berechnung raten, da das nur 14 Tage dauert), beantrage lieber alles ganz schnell.
Alles Gute,
Nudelmaus
Beitrag von dani.m. - 04.05.10 - 11:11 Uhr
Ich würde die Anträge (auch Wohngeld) gleichzeitig stellen. Dauert alles eine Weile und wenn du es nacheinander beantragst, gilt für den letzten Antrag erst das Datum, wann der Antrag eingegangen ist. Eines wird sowieso wegen zu viel oder zu wenig Einkommen abgelehnt. Auf jeden Fall angeben, dass auch an den anderen Stellen Mittel beantragt sind.
Beitrag von -ines-81- - 04.05.10 - 21:29 Uhr
Hallo,
rechne dir doch am besten im Internet aus, wo du was und wieviel bekommen würdest.
Danach kannst du die entsprechenden Anträge stellen.
Sollte dann eine Leistung versagt werden, kannst du rückwirkend die andere Leistung beantragen.
LG
Beitrag von marion2 - 05.05.10 - 07:57 Uhr
Das stimmt so nicht unbedingt.
Wenn du wegen einer Nachberechnung rückwirkend aus dem ALGII fällst, hast du nur Anspruch auf Wohngeld, wenn der Antrag für den entsprechenden Zeitraum schon gestellt und ggf. abgelehnt wurde.
