Hi Ihr,
Ich hätte mal ne frage.
Und zwar geht es um Lohnpfändung vom Jugendamt. Die haben fürs Kind die beistandschaft gehabt bis das Kind 18Jahre geworden ist, nach dem das 18lebensjahr vollendet war haben die diese beendet.
Aus meiner erfahrung weiss ich das wenn das Jugendamt die beistandschaft beendet wenn das kind volljährig ist, dass das Kind den Kindsvater dann selbst verklagen muss um an den Unterhalt zu kommen.
Nun meine Frage muss das Jugendamt dem Pfändungsbescheid dann auch zurücknehmen? Den die haben ja dann eigentlich mit diesem Kind seit dem die beistandschaft abgelegt wurde nichts mehr zu tun. Oder dürfen die dem Arbeitgeber ein schreiben schicken das das geld nicht mehr ans Jugendamt sondern dierekt an die Mutter gehen soll?
Ich möchte keine Disskusionen darüber ob der Vater Zahlen muss oder nicht sondern nur ob das Jugendamt die Pfänung zurück nehmen muss oder nicht.
Bei mir war es so ich hätte meinen Vater selbst verklagen müssen!
Vielen Dank euch
LG
Unterhalt
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Beitrag von mustang86 - 04.05.10 - 21:37 Uhr
Beitrag von kati543 - 04.05.10 - 21:39 Uhr
Na hast du denn noch Unterhaltsschulden gegenüber dem JA? Also hat das Jugendamt Unterhaltsvorschuss gezahlt? Wenn ja, dann bleibt die Pfändung.
Beitrag von mustang86 - 04.05.10 - 21:46 Uhr
Hi,
Ja Unterhaltsrückstand besteht, aber das müsste ja dann direkt ans Jugendamt gehen und nicht an die Mutter. Und der Arbeitgeber soll das Geld seit dem das Kind 18 geworden ist an die Mutter selbst überweisen.
Wenn die Mutter ja UVS bekommen hat/hätte, würde ja dann das >Jugendamt den Rückstand bekommen , sonst würde die Mutter ja 2 mal kassieren????
Beitrag von mariella70 - 05.05.10 - 00:02 Uhr
Das Jugendamt zieht die Unterhaltsschulden ein und leitet diese weiter an die Unterhaltsvorschusskasse, um den vom Steuerzahler nur geliehen Betrag zurück an die Gemeinschaft zu zahlen.
Da der UV immer nur ein Bruchteil des nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden KU ist und auch nur 72 Monate oder bis höchstens zum 12. LJ bezahlt wird, wird der Überschuss an die Person ausgezahlt, die Jahre vorher darauf verzichten musste: Die Mutter und damit das Kind.
Die Mutter "kassiert" nicht, in einem Mangelfall mit UV und mind. 6 Jahre alten Rückständen verzichtet sie auf Geld. Du hast Glück, wenn keine Zinsen berechnet werden...
Gruß
Mariella
Beitrag von mustang86 - 05.05.10 - 09:59 Uhr
Hallo,
Danke für deine Antwort.
Ich weiss nicht ob die Mutter UV bekommen hat. Mir ist auch klar das man Unterhalt zahlen muss und auch den Rückstand, das bestreite ich auch nicht.
Ich möchte nur wissen ob das Jugendamt die Pfänung nach dem vollendetem 18.Lebensjahr auch zurückziehen müsste, weil die beistandschaft für das Kind ja beendet wurde. Und ja das Kind nun normalerweise selbst Klagen müsste.
Ich hatte damals als ich 18 geworden bin ein schreiben vom Jugendamt bekommen, das ich das 18.Lebensjahr vollendet habe und somit das Jugendamt die beistandschaft aus diesem grund beendet.
Ich habe dann damals mit dem zuständigen Amt telefoniert und die sagten mir das ich selbst vor Gericht klagen muss, damit mein Vater Unterhalt zahlt.
Deshalb frage ich mich, ob das Jugendamt die von Ihnen beauftragte bzw. geklagte Pfändung aufrecht erhalten darf, oder ob das Kind das nun "selbst" in die hand nehmen muss.
Vielen Dank für eure Antworten
LG
