Frage zum Wohngeldantrag

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Beitrag von postrennmaus - 04.05.10 - 23:05 Uhr

Ich fülle gerade einen Wohngeldantrag aus.Weiß jemand, ob das Elterngeld (bekomme als Studentin nur den Sockelbetrag von 300€) als Einkommen zählt und ob man das unter Einkünfte eintragen muss? Für Kindergled gibt es ja eine extra Zeile, aber beim Elterngeld bin ich mir nicht sicher.

Wäre für Hilfe dankbar!

Lg postrennmaus

Beitrag von duchovny - 04.05.10 - 23:22 Uhr

Gib es an, aber es wird nicht angerechnet! Sie wollen es aber sehen! Kopie vom Bescheid dazu und gut ist!

LG Susanne

Beitrag von postrennmaus - 04.05.10 - 23:36 Uhr

Danke für deine Antwort. Weißt du auch, ob ich das im Antrag unter Einkünfte schreiben muss?

Lg

Beitrag von raena - 05.05.10 - 11:32 Uhr

Ich würde es in jedem Fall mit angeben und zwar bei Einkünfte (Punkt 20 im Formular, .... zumindestens in Bayern)

Elterngeld ist ja eigendlich als Gehaltsersatzleistung gedacht und damit gehört es zu den Einkünften. Und den Bescheid mit beifügen.

Jede Art von finanzieller Zuwendung muss mit angegeben sein, wenn nicht und die kommen dir dahinter, dann wird es echt blöd. Und gerade wenn es öffentliche Gelder sind kommt man da ganz schnell drauf.

LG
Tanja
Tanja