Darf ich beim 2.Kind während Elternzeit arbeiten gehen??

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von puschel80 - 05.05.10 - 11:33 Uhr

Hallo,

im Oktober ´bekomme ich unser 2. Kind. Da ich jetzt nur auf Mini-Job-Basis gearbeitet habe, bekomme ich ja nur den Regelsatz von 300 Euro den ich aber wieder splitten lassen möchte für 20 Monate.

Darf ich dann nach sagen wir mal 6 Monaten wieder auf Mini-Job-Basis arbeiten gehen oder wird mir das angerechnet vom Elterngeld?

Beim ersten Kind weis ich noch das ich das erste Jahr nicht arbeiten sollte da es eben angerechnet wird, aber da war ich vorher Vollzeit arbeiten.

Danke schonmal,

Katja

Beitrag von carrie23 - 05.05.10 - 11:37 Uhr

Soweit ich weis ist der Minijob anrechnungsfrei

Beitrag von wind-prinzessin - 05.05.10 - 14:49 Uhr

Hallo,

das kommt auf die Anzahl der Stunden an, die du pro Woche arbeitest. Bis 25 Stunden bekommst du das Elterngeld. Wenn du 30 Stunden arbeitest und dafür 400 Euro verdienst, fällt es weg. Wenn du allerdings nur 10 Stunden oder 20 arbeitest, bekommst du das Kindergeld zusätzlich.