Hallo!
ich bin mal wieder über die Aussage gestolpert dass man, wenn man dem Arbeitsmarkt nur "Teilzeit" zur Verfügung steht auch nur anteilig Arbeitslosengeld bekommt.
Soweit so gut.
Wie sieht es denn aber aus wenn man vorher auch nur Teilzeit gearbeitet hat 
Ich zum Beispiel habe eine Stelle mit 25 Wochenstunden, sollte ich mir jemals eine neue Stelle suchen müssen würde ich auch nicht mehr Stunden machen können.
Wie wird das dann berechnet?
LG, Monika
Berechnung Arbeitslosengeld - Teilzeit
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Beitrag von mokli - 05.05.10 - 18:30 Uhr
Beitrag von helly1 - 05.05.10 - 20:32 Uhr
Hi,
wenn du vorher TZ gearbeitet hast und dann wieder die gleiche Stundenzahl oder mehr arbeiten möchtest, dann bekommst du Alg I nach dem TZ-Gehalt berechnet, sprich 60 % bzw. 67 % (mit Kind) des letzten pauschalierten Nettoeinkommens. Solltest du zukünftig nur noch z.B. 20 Stunden arbeiten wollen, würde dein TZ 25 Stunden Gehalt auf 20 Std./Woche runter gerechnet.
LG helly
Beitrag von mokli - 06.05.10 - 07:39 Uhr
