Hallo,
ich hab zwar schon ein bisschen gegoogelt und so, aber ich möchte doch mal schauen was ich hier noch für antworten krieg.
Ich bin eigentlich noch bis 29.01.2010 in Elternzeit, möchte aber gerne wieder in Teilzeit oder 400,- Basis arbeiten gehen. Habe vorher Vollzeit gearbeitet aber das geht ja jetzt nicht mehr.(10-20 Uhr!). Hatte meinen chefs abgeboten 2 volle Tage zu arbeiten aber egal was ich gesagt hab ham sie sich quer gestellt. Sie wollten partout mir nicht engegenkommen, obwohl es bei allen andern Mamas auch geht. Bin halt die(vorerst) letzte die aus der EZ zurückkommt. Aber eigentlich hab ich doch nen gesetzlichen Anspruch drauf das sie mich in TZ wieder nehmen. Macht es für die einen Unterschied ob ich noch in EZ bin oder die EZ abbrechen würde???
Muss ich während der EZ eine Frist von 7 Wochen oder 3.Monaten einhalten zur Antragstellung einhalten???
Hoffe auf viele hilfreiche antworten.
Lg
Mona
Teilzeitarbeiten in EZ-Rechtslage???
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Beitrag von mona2412 - 06.05.10 - 22:15 Uhr
Beitrag von anja1968bonn - 07.05.10 - 11:19 Uhr
Hi,
also die Elternzeit abbrechen solltest Du auf keinen Fall! Wenn betriebsbedingt keine TZ-Arbeit nach der Elternzeit möglich ist, musst Du wieder Vollzeit arbeiten oder bist Deinen Job los.
Wenn Du den Eindruck hast, dass anderen Mütter in der Elternzeit die TZ-Arbeit genehmigt wird, würde ich mich an den Betriebsrat wenden. Mit den Fristen kenne ich mich nicht aus, aber das muss doch nachzulesen sein.
LG
Anja
Beitrag von jeannylie - 07.05.10 - 12:40 Uhr
Teilzeit und Befristungsgesetz § 8...
bischen viel Text um es hier rein zu kopieren, aber da hast Du schon mal nen Überblick
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
LG
