Hallo zusammen,
ich werde nach meiner Elternzeit Teilzeit arbeiten. Zwei ganze Tage , insgesamt 15 Stunden, werde ich im Betrieb anwesend sein, einen Tag, 7,5 Stunden, von zu Hause aus arbeiten.
Wie ist das steuerlich gesehen? Kann ich z.B. Anschaffung des Schreibtisches, eines Regals usw. für mein Homeoffice steuerlich geltend machen? Bzw. wie sieht es mit anteiligen Mietkosten, Strom, Heizung usw. aus?
Danke!
Homeoffice und Steuer
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Beitrag von marthe80 - 07.05.10 - 08:52 Uhr
Beitrag von susannea - 07.05.10 - 08:59 Uhr
Nein, kannst du nicht mehr, weil seit einiger Zeit das Arbeitszimmer nur absetzbar ist, wenn überhaupt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Da du zwischendurch im Büro bist, geht das also nicht mehr.
Allerdings steht dazu noch ein entgültiges Urteil aus!
Beitrag von marthe80 - 07.05.10 - 09:05 Uhr
Vielen Dank! Na dann hoffe ich mal auf ein positives Urteil!
Beitrag von auisa - 07.05.10 - 12:02 Uhr
Absoluter Blödsinn!
Natürlich sind Schreibtisch, Stuhl, Regale, Schränke, PC, DRucker absetzbar.
NUR eben kein Arbeitszimmer, sprich: Anteilige Miete/Darlehnszinsen bei eigenem Haus, STromkosten, Heizkosten.
Ich arbeite selbst teilweise von zu Hause und diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig!!! Selbst die Internetgebühren (setzt jedoch eine genaue Doku zwischen privater und beruflicher Nutzung voraus)
LG Auisa
Beitrag von susannea - 07.05.10 - 12:08 Uhr
Sie sprach hier aber von dem komplettenhomeoffice inlusive Miete usw. und nein, dass ist nicht mehr absetzbar. Die Einrichtung von einem übrigens auch nicht mehr, nur wirkliche Arbeitsmittel sind absetzbar und da wirds dann oft strittig!
Ein Stuhl wirds sicher nicht sein, denn es ist ja ein Büro vorhanden usw.
Also nicht Blödsinn, sondern diene Antwort ist Blödsinn!
Beitrag von auisa - 07.05.10 - 13:01 Uhr
Ich habe mit dem Finanzamt keine Probleme, Möbel werden anstandslos anerkannt obwohl mein Wohnsitz-Finanzamt sonst sehr schwierig ist.
Guckst Du hier:
Steuerliche Absetzbarkeit der Einrichtungsgegenstände
Die oben genannten Einschränkungen gelten nur für die Kosten des Raums als solchen (anteilige AfA für das Gebäude, anteilige Miete, anteilige Nebenkosten), nicht jedoch für Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bücherregal usw.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszimmer
Arbeitsmittel abzugsfähig, was ich gesagt habe!
