Hallo
Ich wollte gerne mal ein Fall beschreiben und hoffe auf viele ehrliche Antworten.
Wenn jemand nach 16 Jahren arbeitslos wird. Ein Bruttoeinkommen von 2100 Euro hatte und verheiratet ist (Klasse 3) und zwei Kinder hat, was würde der Person zustehen an Arbeitslosengeld?
Hat er Recht auch auf Unterstützung bezgl der Miete? Wie sieht es mit Mietzuschuss aus (Wohngeld)?
Ich weiß Fragen über Fragen aber vielleicht hat jemand eine Antwort für mich
Bedanke mich schonmal im Vorfeld
Arbeitslos
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von pascal79 - 07.05.10 - 11:42 Uhr
Beitrag von goldtaube - 07.05.10 - 11:46 Uhr
http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php?jahr=2010
Beim ALG I ist die Miete etc. egal. Darum gibt es da auch keinen extra Mietzuschuss.
Man kann aber Wohngeld beantragen. Bekommt man natürlich nur, wenn man Anspruch drauf hat.
Oder statt Wohngeld ergänzendes ALG II, sofern man unter seinem ALG II Bedarf liegt.
Beitrag von pascal79 - 07.05.10 - 11:50 Uhr
Danke dir für die schnelle Antwort
Würde dann nur der Mann Geld vom Amt bekommen oder steht der Frau auch was zu die gar kein Einkommen hat?
Beitrag von goldtaube - 07.05.10 - 11:56 Uhr
Beim ALG I bekommt nur derjenige Geld, der arbeitslos und arbeitssuchend ist und der Anspruch darauf hat. Dafür ist aber auch das Einkommen der anderen Personen im Haushalt egal. Selbst wenn der andere arbeiten geht und 10000 Euro monatlich verdient würde derjenige der arbeitslos ist sein ALG I bekommen. Ebenso ist die Wohnungsgröße, die Höhe der Miete etc. egal. Ist eben eine Versicherungsleistung.
Wenn ALG II zusätzlich beantragt wird, dann wird der ALG II Bedarf der Bedarfsgemeinschaft ausgerechnet und alles anzurechnende Einkommen gegengerechnet und dementsprechend eben das ALG II ausgerechnet was der Bedarfsgemeinschaft zusteht. Hier würden dann der Mann und die Frau eben beide ALG II ergänzend bekommen.
Beim Wohngeld wäre es auch so. Das Wohngeld wird so berechnet das beide einbezogen sind.
Beitrag von pascal79 - 07.05.10 - 11:59 Uhr
Ich danke dir ganz herzlich
Dann kann ich das so weitergeben. Vielen Vielen Dank
