Hi ihr Lieben,
es gibt ja immer wieder heiße Diskussionen, ob es jetzt erlaubt ist, in die bessere St.kl. zu wechseln, damit man mehr Elterngeld bekommt, oder nicht.
Weiß jemand was aktuelles darüber? Ich hab mal gegoogelt und nur so Berichte aus Herbst 2009 gefunden, dass man es derzeit noch machen kann, weil das Elterngeldgesetz noch nicht geändert wäre (oder so ähnlich). Manche Ämter würden den Wechsel nicht anerkennen und das Elterngeld so berechnen, wie wenn man nicht gewechselt hätte, aber dann soll man sich beschweren. Oder so. 
Ich hab jetzt beide Lohnsteuerkarten zuhause liegen und wir würden nächste Woche Freitag das gerne durchziehen.
Hat es einer gemacht? Mit welchem Erfolg?
Danke und liebe Grüße
Sunny
Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld?
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Beitrag von sunnyloca - 07.05.10 - 14:59 Uhr
Beitrag von miau2 - 07.05.10 - 15:21 Uhr
Hi,
das
http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1070745/Wechsel-der-Steuerklasse-fuer-mehr-Elterngeld-ist-legal.html
ist mein letzter Infostand zu dem Thema. Davon, dass das Gesetz inzwischen angepasst worden wäre weiß ich auch nichts.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 07.05.10 - 15:36 Uhr
Der Wechsel ist durch ein Urteil als legal bestätig worden und somit müssen alle Elterngeldstellen das anerkennen!
Beitrag von zwillinge2005 - 07.05.10 - 17:19 Uhr
Hallo,
warum erst nächste Woche Freitag und nicht schon Montag? Zum Wechsel der Steuerklasse reicht es, wenn ein Ehepartner mit beiden Karten zum Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro geht. Man braucht auch keine Vollmacht o.ä.
Dann ab mit den Steuerkarten zurück zu den Arbeitgebern. Jeder Monat zählt.
LG, Andrea
Beitrag von sunnyloca - 07.05.10 - 21:53 Uhr
Weil wir beide am Freitag Urlaub haben und es wird so oder so erst mir der Mai-Abrechnung gültig. Ob wir jetzt am Montag gehen oder am Freitag macht keinen Unterschied.
Beitrag von kati543 - 07.05.10 - 18:17 Uhr
Du darfst das ganz legal.
Beitrag von sunnyloca - 07.05.10 - 21:54 Uhr
DANKE für eure Hilfe!!!
Beitrag von jeannylie - 07.05.10 - 22:12 Uhr
Ja darf man. da gab es ein aufsehenerregendes BGH Urteil zu.
LG
