Hallo,
Ich bin eine junge Mutter,20 Jahre und noch in der Ausbildung, wo ich Bafög erhalte aber dennoch auch harzt4. Mein Freund (Vater des Kindes)und ich möchten jetzt gerne zusammen ziehen. Er geht arbeiten und bekommt 1900 Brutto, also ca. 1250 Euro Netto und hat seine eigene wohnung. Wie ist es wenn wir jetzt zusammen ziehen? was erhalte ich dann noch an Geld vom Amt? Zählt das dann nicht auch als Bedarfsgemeinschaft? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, danke im vorraus!
lg gioia
Hartz 4 und zusammenziehen? Brauche Hilfe!
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von gioiacolin - 09.05.10 - 19:33 Uhr
Beitrag von litalia - 09.05.10 - 19:50 Uhr
richtig, ihr zählt als bedarfsgemeinschaft.
ihr habt dann also seinen lohn (1250) + kindergeld 184 + dein bafög + für dich kindergeld??
damit solltet ihr 3 leben können? ich glaube nicht das ihr da noch alg2 bekommt.
Beitrag von vwpassat - 09.05.10 - 20:01 Uhr
Wo wohnst Du denn jetzt?
Beitrag von gioiacolin - 09.05.10 - 20:09 Uhr
zeit wohne ich noch bei meinen eltern! Meine mutter erhaelt auh hartz 4 plus einen minijob von 200€ basis und mein papa bekommt frührente.
Beitrag von gioiacolin - 09.05.10 - 20:10 Uhr
Bekomme ich nicht auch mehr bafög wenn ich ausgezogen bin?
Beitrag von yanis82 - 09.05.10 - 20:23 Uhr
Das hängt davon ab, ob dein Amt für Ausbildungsförderung die eigene Wohnung anerkennt. Und das wieder hängt u.a. davon ab, wie weit deine Schule vom elterlichen Haushalt entfernt ist; soziale Gründe spielen da meines Wissens nach keine Rolle.
Wenn die Wohnung nicht anerkannt wird, erhälst du weiterhin den niedrigen Bafög-Satz, dann wäre Alg II aufstockend möglich - gehe ich beim Netto deines Freundes aber eher nicht von aus.
Erhälst du aber das höhere Bafög, bist du vom Alg II ausgeschlossen, kannst aber Leistungen zu den nicht gedeckten Unterkunftskosten nach § 22 (7) SGB II erhalten - aber auch das halte ich für unwahrscheinlich beim Einkommen des Kindesvaters.
Und ja, natürlich seid ihr eine BG, denn ihr habt ein gemeinsames Kind. Selbst beim kleinen Bafög habt ihr drei (Elterngeld nicht mitgerechnet) ein Einkommen von mehr als 1600 €....
LG
Yanis
Beitrag von marion2 - 10.05.10 - 13:39 Uhr
Hallo,
such dir ne Beratungsstelle vor Ort. Frag bei ProFamilia oder der Cariatas nach. Wenn sie es nicht wissen, werden sie dir auf jeden Fall sagen, wen du fragen kannst.
Möglich wären meines Erachtens folgende Kombinationen:
BAfög, ALGII und Nettoeinkommen
Bafög, Wohngeld und Nettoeinkommen
Bafög, Wohngeld, Kinderzuschlag und Nettoeinkommen
Du siehst, es ist kompliziert.
LG Marion
Beitrag von gioiacolin - 10.05.10 - 18:24 Uhr
Oh herr!! Da kommt ja was auf uns zu! Wann muss ich denn los gehen zum amt und bescheid geben? Mir wurde gesagt wenn ich eine wohnung schon habe muss ich erst los gehrn ?!?! Stimmt das?
Beitrag von marion2 - 10.05.10 - 19:18 Uhr
Hallo,
du musst auf jeden Fall zuerst klären, von welcher Stelle ihr Geld bekämt.
Für ALGII empfiehlt es sich IMMER, vorher zu klären, ob die Wohnung als "angemessen" gilt.
Deswegen war mein Rat ja auch: Geh zu ner Beratungsstelle.
LG Marion
