Kinderkur - Arbeitgeber

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Beitrag von mame - 09.05.10 - 19:35 Uhr

Hallo, meine frage ist wenn ich als Begleitperson mitfahre, muss ich Urlaub einreichen oder unbezahlte Dienstbefreiung beantragen???
Wir haben eine Kindereha über die Rentenversicherung bewilligt bekommen....
Ich bin Teilzeitkraft bekomme ich den Verdienstausfall von irgendwo her ???
Wie geb ich meinm Arbeitgeber bescheid reicht mündlich????

So nun hoff ich auf Antworten den LEIDER hab ich es schon im Gesundheitsforum versucht und keine Antwort erhalten...

Liebe Grüße Mame#schein

Beitrag von danaz - 09.05.10 - 21:31 Uhr

Hallo,

bei einer Kinderkur fährst Du als Begleitperson mit. Du musst dafür freigestellt werden; bekommst kein Gehalt und beantragst Verdienstausfall bei der Krankenkasse Deines Kindes. Die zahlen Dir den Nettoausfall.

danaz

Beitrag von mame - 09.05.10 - 21:59 Uhr

Hallo,
kannst Du mir sagen wie das genau geht ???
Warum zahlt die Krankenkasse ???
Sorry bin echt total verwirrt....
Grüßle Mame:-)

Beitrag von danaz - 10.05.10 - 17:40 Uhr

Hallo,

bei einer Kinderkur kann ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren. Meist sind die Kinder ja noch kleiner und brauchen eine Bezugsperson. Den Verdienstausfall bezahlt dann die Krankenkasse. Bei einer Mutter-Kind-Kur beispielsweise fahren beide als "Kranke" hin und die Mutter muss hier den gesetzlichen Anteil pro Tag zuzahlen (10 €?).

Ich kenne das von meiner Kollegin, die auch ihre Tochter auf die Kinderkur begleitet hat. Ich persönlich habe da leider keine Erfahrungen mit. Aber die Krankenkasse wird Dich da sicher noch genauer beraten können. Also einfach dort vorbeischauen und anfragen, was Du genau tun musst.

danaz

Beitrag von mame - 12.05.10 - 11:38 Uhr

Hallo,
Habe nun endlich einen KOMPETENTEN Mitarbeiter von der Rentenvers. am tel. gehabt den Verdienstausfall übernehmen Sie....
Aber vielen Dank für Deie Antwort.
Liebe Grüße
Mame