Hallo, meine frage ist wenn ich als Begleitperson mitfahre, muss ich Urlaub einreichen oder unbezahlte Dienstbefreiung beantragen???
Wir haben eine Kindereha über die Rentenversicherung bewilligt bekommen....
Ich bin Teilzeitkraft bekomme ich den Verdienstausfall von irgendwo her ???
Wie geb ich meinm Arbeitgeber bescheid reicht mündlich????
So nun hoff ich auf Antworten den LEIDER hab ich es schon im Gesundheitsforum versucht und keine Antwort erhalten...
Liebe Grüße Mame
Kinderkur - Arbeitgeber
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von mame - 09.05.10 - 19:35 Uhr
Beitrag von danaz - 09.05.10 - 21:31 Uhr
Hallo,
bei einer Kinderkur fährst Du als Begleitperson mit. Du musst dafür freigestellt werden; bekommst kein Gehalt und beantragst Verdienstausfall bei der Krankenkasse Deines Kindes. Die zahlen Dir den Nettoausfall.
danaz
Beitrag von mame - 09.05.10 - 21:59 Uhr
Hallo,
kannst Du mir sagen wie das genau geht ???
Warum zahlt die Krankenkasse ???
Sorry bin echt total verwirrt....
Grüßle Mame
Beitrag von danaz - 10.05.10 - 17:40 Uhr
Hallo,
bei einer Kinderkur kann ein Erwachsener als Begleitperson mitfahren. Meist sind die Kinder ja noch kleiner und brauchen eine Bezugsperson. Den Verdienstausfall bezahlt dann die Krankenkasse. Bei einer Mutter-Kind-Kur beispielsweise fahren beide als "Kranke" hin und die Mutter muss hier den gesetzlichen Anteil pro Tag zuzahlen (10 €?).
Ich kenne das von meiner Kollegin, die auch ihre Tochter auf die Kinderkur begleitet hat. Ich persönlich habe da leider keine Erfahrungen mit. Aber die Krankenkasse wird Dich da sicher noch genauer beraten können. Also einfach dort vorbeischauen und anfragen, was Du genau tun musst.
danaz
Beitrag von mame - 12.05.10 - 11:38 Uhr
Hallo,
Habe nun endlich einen KOMPETENTEN Mitarbeiter von der Rentenvers. am tel. gehabt den Verdienstausfall übernehmen Sie....
Aber vielen Dank für Deie Antwort.
Liebe Grüße
Mame
