Seit 01.05.10 beziehe ich ALG 2, vorher habe ich 12 Monate lang ALG1 bekommen. Von der ARGE wurde mit ein Antrag auf Befreiung der GEZ mitgegeben, den ich auch an die GEZ geschickt habe, Freitag kam die Ablehnung.
Wie ist das denn nun, warum bekomme ich von der ARGE solch einen Antrag zur Abmeldung, wenn ich das gar nicht abmelden kann? Wer kennt sich damit aus?
Wer darf sich von der GEZ befreien?
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Beitrag von romy76 - 10.05.10 - 10:37 Uhr
Beitrag von goldtaube - 10.05.10 - 10:40 Uhr
Wenn du ALG II bekommst, dann kannst du dich befreien lassen.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn du noch den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II, wegen dem ALG I bekommst.
Siehe hier Punkt 3:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
Beitrag von romy76 - 10.05.10 - 10:41 Uhr
Was ist das denn für ein Zuschlag, habe schon nach diesem § gegoogled und werde da nicht wirklich schlau drauß.
Beitrag von goldtaube - 10.05.10 - 10:44 Uhr
Vielleicht verstehst du das besser:
http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/zuschlag.htm
Beitrag von romy76 - 10.05.10 - 10:46 Uhr
Ahhh ja danke! Viel besser. Nun denke ich weiß ich erstmal Bescheid. Also können nur ALG2-Empfänger sich von der GEZ befreien lassen, die kein ALG1 vorher bekommen haben. Naja... Was solls... Danke für die Antworten..
Beitrag von goldtaube - 10.05.10 - 10:51 Uhr
Nicht ganz. Es gibt auch ALG II Empfänger die vorher ALG I bekommen haben, aber diesen befristeten Zuschlag nicht bekommen. Die können sich befreien lassen.
Du musst nur auf deinem Bescheid nachschauen ob da der Zuschlag drauf steht.
Beitrag von nobility - 10.05.10 - 19:05 Uhr
Alle !
