Hallo zusammen,
folgendes, habe vor Jahren - damals noch nicht verheiratat - ein Sparen für die Kinder abgeschlossen. ( Bei einer anderen Bank als unsere Hausbank )
Jetzt - verheiratat - soll mein Mann den neuen Freistellungsauftrag für eben dieses Sparen mit unterschreiben.
Wir haben keine gemeinsamen Konten und dieses Sparen läuft auch jetzt auf mich.
Find ich komisch, das er da unterschreiben muß...
Wißt ihr was ?
Danke, lg lunalie
Unterschrift vom Mann wirklich nötig ?
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Beitrag von lunalie - 11.05.10 - 10:36 Uhr
Beitrag von piep1988 - 11.05.10 - 10:38 Uhr
Liegt wohl an der als Ehepaar gemeinsamen Veranlagung beim Finanzamt ;)
Beitrag von lunalie - 11.05.10 - 11:12 Uhr
...auch bei einer getrennten Veranlagung beim Finanzamt ? ( besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung )
Beitrag von wilma.flintstone - 11.05.10 - 12:20 Uhr
Ja, auch dann.
Beitrag von swety.k - 11.05.10 - 10:45 Uhr
Ja, Freistellungsaufträge von Eheleuten müssen immer gemeinsam unterschrieben werden.
Fröhliche Grüße von Swety
Beitrag von anyca - 11.05.10 - 11:00 Uhr
Ja, ist normal. Gemeinsamer Freibetrag - gemeinsam unterschreiben, egal auf welchen Namen das Konto läuft.
Beitrag von anja1968bonn - 11.05.10 - 12:49 Uhr
Doch, muss so sein.
Für Eheleute gilt eben der doppelte Freibetrag, und da müssen beide unterschrieben. Keine Rolle spielt dabei, ob die Konten nur auf Dich laufen oder auch, wie ihr steuerlich veranlagt werdet.
LG
Anja
