Hallo,
mein Freund arbeitet seit März in einer Firma. Den März über als Praktikant und seit 1.4 fest angestellt.
Heute vor 1,5 Wochen soll der Chef den Gehalt bereits überwiesen haben, es kam bis Montag nichts an. Gestern erhielt mein Freund dann einen teil (200 Euro weniger als die Hälfte) Bar in die Hand, mit der Aussage das die Überweisung zurück gekommen sei.
Was können wir nun tun, wenn der Rest binnen einer Woche nicht folgt? Arbeit verweigern? Schreiben eines Anwalts schicken lassen?
Es ist jetzt nicht so, das wir den Rest unbedingt brauchen würden, aber dennoch ist es ja Geld das ich betone MEINEM Partner zusteht. (Normal würde ich UNS schreiben, aber da kriegt man hier ja Steine ins Gesicht).
Wie würdet ihr euch verhalten?
Für den vergangenen Thread: AM Freitag haben hat mein Partner bei der anderen Firma Probearbeiten!
mfg
Gehalt - Was kann man tun?
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Beitrag von nebula - 12.05.10 - 08:02 Uhr
Beitrag von mamavonyannick - 12.05.10 - 08:28 Uhr
Hallo,
google mal, da steht einiges dazu, z.B. http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/07/27/arbeitnehmerkundigung-der-arbeitgeber-zahlt-nicht-wann-kann-man-selbst-kundigen/
vg, m.
Beitrag von arkti - 12.05.10 - 08:28 Uhr
Hat er mal seine Kollegen gefragt ob die ihr Geld schon haben bzw ob das Geld bei denen immer pünktlich kommt?
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 10:18 Uhr
Gibt nur ihn und den Chef :)
Beitrag von vwpassat - 12.05.10 - 09:37 Uhr
Bei dem AG Deines Mannes scheint Einiges nicht koscher zu sein.
Ich würde 1 x selbst anmahnen, dann das Ganze nem Anwalt übergeben.
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 11:12 Uhr
Ok, meinst du die woche noch abwarten, ob der Rest überwiesen wird?
Er ist heute für die Woche das letzte Mal Arbeiten, DO ist feiertag, FR haben wir freigeschlagen fürs Probearbeiten, SA+SO ist nichts. Also dann Montag selbst nochmal ansprechen, kommt nichts direkt Anwalt anrufen?
Beitrag von windsbraut69 - 12.05.10 - 11:29 Uhr
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2628441&pid=16669609&bid=28
Selbst hier im Forum liest man selten so undankbare freche Menschen wie Dich!
Beitrag von nakiki - 12.05.10 - 09:49 Uhr
Hallo!
Ich an eurer Stelle wäre schon längst beim Anwalt.
Zu eurem jetzigem Problem: Ich würde den AG anmahnen, schriftlich und ein Frist setzen bis wann der Lohn (Frist eine Woche) eingegangen sein soll. Danach würde ich es einem Anwalt übergeben.
Dein Partner sollte übrigens mal bei der KK nachfragen bzw. bei der Rentenversicherungsanstalt, ob er überhaupt angemeldet worden ist. Scheint mir alles nicht ganz koscher.
Gruß nakiki
Beitrag von windsbraut69 - 12.05.10 - 09:59 Uhr
Informiert vorsorglich die ARGE (bei der Gelegenheit könnt Ihr auch gleich darauf hinweisen, dass Ihr eigentlich zuviel Geld habt) und konsultiert einen Anwalt.
Gruß,
W
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 10:19 Uhr
Was willst du denn nun wieder? Wieso meinst du das wir zuviel Geld haben? Du weißt doch gar nicht worraus sich das zusammensetzt.
Beitrag von windsbraut69 - 12.05.10 - 10:28 Uhr
HELFEN will ich.
Woher ich das weiß? Von Dir:
"Es ist jetzt nicht so, das wir den Rest unbedingt brauchen würden,"
Wer seinen LOHN nicht unbedingt braucht, der braucht doch auch kein ergänzendes ALGII, oder?
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 10:32 Uhr
Du weißt doch gar nicht worraus sich das zusammensetzt. Also Urteile nicht darüber! Und wie ich Lebe weißt du auch nicht!
Beitrag von windsbraut69 - 12.05.10 - 10:50 Uhr
Ist doch völlig egal, woraus sich Euer Einkommen zusammensetzt.
Es reicht nicht, Euch ohne Transferleistungen zu finanzieren, das bedeutet, dass Ihr am Existenzminimum lebt. Damit ist man auf ein halbes Monatseinkommen durchaus angewiesen oder nicht?
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 10:56 Uhr
Wie gesagt, du weißt nicht wieso das so ist, also Urteile nicht drüber sondern denk vielleicht nach.
Wenn du wirkliches Interesse hast, dann Frag nach aber gehe mich nicht direkt von der Seite an!
Kleiner Anhalspunkt.
ALG1 - Auszahlung Ende des Monats (also Ende März für März, überbrückt wird der April)
ALG2 - Auszahlung Anfang des Monats (also Anfang März für März, überbrückt wird der März)
Arbeitsbeginn 1.4.10 - ALG1 Anspruch entfällt, für April also kein ALG2.
Was schließen wir daraus?
Beitrag von vwpassat - 12.05.10 - 11:05 Uhr
Schön für Euch, dass Ihr mit wenig auskommt. Bei dem, was Du bisher über den AG geschrieben hast, würden jedem mit beiden Beinen im Leben stehendem Bürger mehr als Alarmglocken schrillen!
- 1 Monat Probearbeit für lau
- Arbeitszeitüberschreitung (Lenkzeit!!!)
- Überladung
- fehlender Lohn
Du hast jetzt hier und in dem anderen (geschlossenen Thread) zig gute und wertvolle Tipps bekommen, von denen Du gar nichts umsetzen willst.
Mein letzter Ratschlag: Meld Dich ab und werd glücklich in Eurer Traumwelt.
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 11:11 Uhr
Boa ließ doch einfach meine Threads nicht!!!! Du gehst mir echt auf den Keks.
Scheinbar lebst du in einer Traumwelt. Kapiert hast du immernoch nichts.
Und nu geh mir nich aufn Sack, kümmer dich um was anderes. Komisch das du den ganzen Tag Zeit hast sämtliche Threads unsicher zu machen.
*ignorier*
Beitrag von nusch - 12.05.10 - 13:18 Uhr
"Und nu geh mir nich aufn Sack, kümmer dich um was anderes. Komisch das du den ganzen Tag Zeit hast sämtliche Threads unsicher zu machen."
Dazu kann ich immer wieder nur sagen: es gibt Leute, die arbeiten so schnell und gut, dass sie sich das nebenher erlauben können
Beitrag von snailshell - 12.05.10 - 13:19 Uhr
Leute, Leute... mich wundert hier echt gar nichts mehr.
Kannst du mir mal erklären, warum du hier gleich so abgehst?
VWPassat hat absolut Recht mit dem, was er sagt.
Beitrag von windsbraut69 - 12.05.10 - 11:21 Uhr
Dass Ihr Vollstecker seid, die es sich leisten können, ehrenamtlich bei einem kriminellen Ausbeuter zu arbeiten?
Beitrag von snowy - 12.05.10 - 14:09 Uhr
"Arbeitsbeginn 1.4.10 - ALG1 Anspruch entfällt, für April also kein ALG2.
Was schließen wir daraus? "
Dass du keine Ahnung hast vom SGB II?
Wenn ALG1 fliesst und ergänzend ALG2 gezahlt wird, dann fällt ( richtig erkannt ) das ALG1 bei Arbeitsaufnahme weg, wenn nachfolgendes berücksichtigt wird:
"Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.
Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich."
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html
Fängt man nun am 1. April an zu arbeiten, so erhält man solange ALG2 ( sofern man Anspruch hat ) bis man nicht mehr bedürftig ist. Im Normalfall wäre das bis zur ersten Gehaltszahlung. Ist diese im Mai, so ist das ALG2 nicht zurück zu zahlen. Fällt diese in den April so wäre hier eine Berechnung zu starten! Auch wäre zu prüfen ob man trotz Arbeitsaufnahme unter Berücksichtigung der Freigrenzen nicht doch noch Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen hat für die nachfolgenden Monate.
Kleiner Tip noch:
Geh doch einfach 300 Std. die Woche arbeiten.
Mal ehrlich, ich geb dir einen Guten Rat! Holt euch dringend Hilfe bezogen auf eure Probleme mit der Arbeitsstelle deines Mannes oder fragt bei der Agentur für Arbeit nach. Unter bestimmten Voraussetzungen und ausreichender Anmahnung des aussenstehenden Lohnes durch euch, sollte etwas machbar sein.

Beitrag von vwpassat - 12.05.10 - 10:51 Uhr
...und ich Depp hab mir die erste Hälfte des Satzes verkniffen.
Beitrag von seikon - 12.05.10 - 11:12 Uhr
Ich würde mir
1. schriftlich vom Chef bestätigen lassen, dass er einen Lohnabschlag BAR erhalten hat.
2. bei der Krankenkasse nachfragen, ob die Beschäftigung überhaupt gemeldet ist (klingt sehr danach, dass der Chef deinen Partner ohne dessen Wissen schwarz beschäftigt).
3. Bei der Arge vorstellig werden und die mit ins Boot holen (die helfen einem dann auch wenn man gegen den AG klagt).
4. Den AG schriftlich anmahnen das Gehalt in zukunft pünktlich zu überweisen. Mit Fristsetzung und Rechtsfolgeandrohung die ausstehende Summe einfordern. Und natürlich persönlich mit dem Ag die Bankverbindung abklären, damit die nächste Überweisung nicht auch wieder "zurück kommt".
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 11:14 Uhr
1. schriftlich vom Chef bestätigen lassen, dass er einen Lohnabschlag BAR erhalten hat.
Was ist das?
Beitrag von vwpassat - 12.05.10 - 11:20 Uhr
.....ne Quittung vielleicht?
Mannmannmann..............
Beitrag von nebula - 12.05.10 - 11:22 Uhr
boa, geh karotten schälen man!
Das ich mir ne Quittung für was geben lassen soll is mir klar! Nu verpiss dich.
