Hallo!
Mein Mann hat im letzten Jahr ein wenig auf Rechnung gearbeitet (unter 1500 Euro), und hatte einen 400 Euro Job. Ich habe bis zum Eltergeld eine Vollzeitstelle gehabt, aber ich hatte ein BV.
Müssen wir eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wir müssen wahrscheinlich wegen dem Elterngeld nachzahlen!? Absetzten können wir auch nichts, denn ich hatte ja ein BV und mein Mann hat von zuhause gearbeitet.
LG Katharina
Einkommensteuererklärung- müssen wir die machen?
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Beitrag von katharina-kluge - 12.05.10 - 08:13 Uhr
Beitrag von gh1954 - 12.05.10 - 08:27 Uhr
Ja, müsst ihr, weil ihr Lohnersatzleistungen bezogen habt.
Beitrag von connykati - 12.05.10 - 09:02 Uhr
Hallo,
sobald man Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Kurzarbeitergeld usw.) erhält, ist man zu einer Lohnsteuererklärungsabgabe verpflichtet.
Bei uns wird auch eine sehr hohe Nachzahlung drohen, denn ich habe EG bezogen und mein Mann letztes Jahr eine hohe Abfindung - das wird sicher eine 4-stellige Summe werden

Viele liebe Grüße,
Conny
Beitrag von jeannylie - 12.05.10 - 15:19 Uhr
Und weil er gewerblich tätig war ( "er hat ein wenig auf Rechnung gearbeitet").
