Guten Morgen zusammen,
mein Mann hat sich am 01.06.2008 bei der Handelkammer wegen Selbstständigkeit beraten lassen... Nun kam Post das wir eine Verwaltungsgebühr wegen Ablehnung bezahlen müssen 171€...
Müssen wir die Rechnung bezahlen?
Vielen Dank
Sarah
Wann Verjäht eine Rechnung????
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von puenktchen290204 - 12.05.10 - 10:30 Uhr
Beitrag von lebelauter - 12.05.10 - 10:34 Uhr
rechnungen verjähren 3 jahre nach ende des jahres.
der 1.6.2008 war übrigens ein Sonntag.
Beitrag von puenktchen290204 - 12.05.10 - 10:43 Uhr
Oh echt ein Sonntag... So stehts aber auf dem Brief
Beitrag von sassi31 - 12.05.10 - 13:07 Uhr
Und da würde ich einhaken und erstmal bei der Handelskammer anrufen.
Beitrag von kathi.net - 12.05.10 - 10:57 Uhr
Rechnungen verjähren 3 Jahre nach Ende des Jahres in dem sie entstanden sind!!!! Das ist ein Unterschied!
Was steht denn für ein Rechnungsdatum drauf?
Beitrag von seikon - 12.05.10 - 11:01 Uhr
Wenn die Forderung gerechtfertigt ist, dann müsst ihr die Rechnung zahlen.
Die Forderung ist 2008 entstanden. D.h. die Verjährung beginnt mit Ende 2008 zu laufen. Ab da 3 Jahre. Das heisst, die Forderung wäre erst zum 01.01.2012 verjährt.
Allerdings wird die Verjährungsfrist erst unterbrochen, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid bei euch eingeht. Eine normale Rechnung oder Mahnung seitens der Handelskammer unterbricht die Verjährungsfrist nicht.
Beitrag von jeannylie - 12.05.10 - 15:18 Uhr
Hi,
ist die RG denn erst jetzt gekommen? Ist jetzt die Forderung verjährt oder die Rechnungsstellung?
Grundsätzlich gilt die auch schon genannte 3 Jahres Frist, beachte aber dass es Dinge gibt die die Verjährung hemmen.
LG
Beitrag von bezzi - 12.05.10 - 15:38 Uhr
"Ist jetzt die Forderung verjährt oder die Rechnungsstellung? "
Hier ist noch gar nichts verjährt.
"Grundsätzlich gilt die auch schon genannte 3 Jahres Frist, beachte aber dass es Dinge gibt die die Verjährung hemmen."
Da die 3 Jahresfrist noch lange nicht abgelaufen ist, ist das doch eigentlich egal, oder ?
