Kündigung während Ss - Kündigung nach Ablauf der Elternzeit wirksam??

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von dani178 - 12.05.10 - 12:59 Uhr

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen.

Mir wurde bereits während der Probezeit gekündigt. Da ich zu dem Zeitpunkt aber schon schwanger war, war also auch die Kündigung unwirksam. Nun habe ich von meiner Chefin erfahren, dass der Vertrag angeblich nur geruht hätte und mit Ablauf der Elternzeit wirksam ist.

Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass sie mir den Arbeitsplatz bereitstellen muß und mich erst dann wieder kündigen kann (Einhaltung der Kündigungsfristen).

Kann ich vom Arbeitsamt ne Sperre bekommen, weil ich mich erst jetzt arbeitsuchend melde?


Danke für eure Antworten!

Lg

Beitrag von myimmortal1977 - 12.05.10 - 14:00 Uhr

Die Kündigung von damals musste zurück genommen werden. Sie hat auch nicht automatisch mit dem Vertrag geruht und lebt im Anschluss der EZ wieder mit dem Vertrag auf. Das ist totaler Quatsch, den Dir Deine Chefin da erzählt.

Sie muss Dir die Kündigung neu zukommen lassen. Sie darf Dich erst nach der EZ kündigen unter Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen oder einzelvertraglich geregelten Kündigungsfristen.

Ggf. kann sie Dich dann auch gar nicht mehr so einfach kündigen. Denn die Kündigung während der Probezeit ist hinfällig. Sie kann Dich nur noch betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt kündigen.

Diese Kündigung würde ich auch versuchen anzufechten und nicht so einfach hin nehmen.

Viele Grüße, Janette

Beitrag von parzifal - 12.05.10 - 19:34 Uhr

"Sie kann Dich nur noch betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt kündigen. "

Das setzt aber voraus, dass das Kündigungschutzgesetz Anwendung findet.

Beitrag von jeannylie - 12.05.10 - 15:07 Uhr

Schließe mich vollinhaltlich meiner Vorschreiberin an.

LG