Hallo!
So wie es aussieht, werden sich mein Mann und ich über Kurz oder Lang
trennen - ist glaube ich für alle Beteidigten das Beste!
Jetzt frage ich mich: Muss mein Mann uns (mein Sohn und mich) unterstützen? Was wenn er sich quer stellt? Würde ihm nämlich zutrauen, dass er spinnt und nichts zahlt
Hilft mir dann der Staat? Was steht uns an Geld/Wohnung zu?
Ich arbeite stundenweise und bekomme 540 Euro netto....
Mir schwirrt gerade so viel im Kopf rum 
LG Jenny mit Louis (20 Monate)
Trennung vom Mann
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Beitrag von heimchen82 - 12.05.10 - 19:45 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.05.10 - 19:47 Uhr
Hallo
Unterhalt für deinen Sohn muss dein Mann auf jeden Fall zahlen. Wenn er kann, auch für dich. Glaube aber, das dein Gehalt für deinen Unterhalt angerechnet wird.
In erster Linie ist er zuständig, nicht der Staat. Die werden ihm schon sagen, was er zu zahlen hat.
Bianca
Beitrag von heimchen82 - 12.05.10 - 19:52 Uhr
Ist mir schon klar, dass mein Gehalt angerechnet wird. Aber von 540 Euro + Kindergeld läßt sich wohl kaum leben, das meinte ich...
Beitrag von mini-sumsum - 12.05.10 - 20:57 Uhr
Hi,
wir wissen ja nicht, was dein Mann verdient, aber wenn es genug ist, dann muss er auch für dich Unterhalt zahlen.
Für das Kind muss er eh zahlen, ob er will oder nicht (solange er über Selbstbehalt verdient).
Dann hättet ihr (je nach Verdienst) vielleicht um die. 200 Euro mehr.
Das macht dann also etwa 950 Euro.
Eventuell könntest du, solange bis dein Kind in den Kindergarten geht, und du wieder mehr arbeiten gehst, ergänzendes ALGII oder eine der anderen Möglichkeit (kenn mich nicht so gut aus, ich meine Wohngeld oder Kinderzuschlag).
Aber hier gibt es viele, die sich damit deutlich besser auskennen.
LG
mini-sumsum
Beitrag von zwillinge2005 - 12.05.10 - 21:05 Uhr
Hallo "heimchen82",
sobald Ihr getrennt seid hast Du eine "bessere" Steuerklasse und hast netto mehr Geld.
LG, Andrea
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.05.10 - 21:11 Uhr
Hallo
Ja, aber er hat die schlechtere und kann weniger zahlen.
Bianca
Beitrag von mini-sumsum - 12.05.10 - 21:25 Uhr
Wir wissen ja gar nicht, ob ihre 540 Euro in Steuerklasse 5 sind.
LG
mini-sumsum
Beitrag von manavgat - 13.05.10 - 12:49 Uhr
Nimm Dir eine versierte Anwältin, die den Unterhalt für Dich und Dein Kind ausrechnet und offensiv beim KV einfordert.
Sollte das zu lange dauern/bzw. dort nichts zu holen sein, dann kannst Du ALG2 (ergänzend) beantragen.
wenn Du jetzt sowas vermutest, dann tust Du gut daran, wenn Du gehst, alle Unterlagen zumindest in Kopie sowie alle Geldmittel und den kompletten Hausrat mitzunehmen. Wenn der Unterhalt geklärt ist und notariell vereinbart wurde, dann kannst Du das mit ihm teilen.
Gruß
manavgat
