Guten morgen,
was passiert eigendlich mit dem Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld wenn ich in Mutterschutz bzw. Elterngeld bekommen.
Bekommt man die Zahlung und was passiert mit dem Urlaub für dieses Jahr?
Lg
Iris
Sonderzahlung bei Mutterschutz bzw. Elterngeld
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Beitrag von 1984isi - 13.05.10 - 09:32 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 13.05.10 - 09:34 Uhr
Hi Iris,
der AG kann den Urlaubsanspruch des ANs fuer jeden vollen Monat Elternzeit kuerzen.
Bekommst du waehrend des Bezugszeitraums fuers MuSchaftsgeld oder EG noch eine Einmalzahlung, passiert nix weiter. Einmalzahlungen bleiben bei beiden unberuecksichtigt, von daher werden sie auch nicht gegengerechnet, wenn sie im Zuflusszeitraum fliessen.
LG
Barbara
Beitrag von susannea - 13.05.10 - 09:38 Uhr
NIcht ganz richtig, korregt muss der Satz heißen:
der AG kann den Urlaubsanspruch des ANs fuer jeden vollen KALENDERMonat Elternzeit kuerzen.
MAcht in soweit einen UNterschied, dass z.B. bei Elternzeit vom 1. bis 31.5. der Urlaub gekürzt wird, bei Elternzeit vom 2.5. bis 1.6. darf er aber nicht gekürzt werden!
Beitrag von bibuba1977 - 13.05.10 - 09:41 Uhr

Stimmt!
LG
Barbara
