Halli Halloo
Ich habe von meiner SB eine Zuweisung zum 31.05.10 für eine Maßnahme bekommen (Bewerbungstraining, EDV Kurs etc ) Für mich einfach nur Beschäftigungstherapie, nun habe ich aber gleichzeitig Bewerbungen zu laufen.
Als ich Dienstag bei Ihr war, sagte Ich Ihr das ich auch Bewerbungen zu laufen habe. Und eventuell auch die möglichkeit habe auf 400€ Basis anzufangen, da meinte Sie das ich diesen nicht annehmen darf weil ich dann in der Maßnahme stecke. Nur wenn ich einen Sozialversicherungspflichtigen Job bekommen darf ich den annehmen.
Ist das richtig so, heute wollte mich die Chefin wo ich anfangen könnte, anrufen. Müsste ich Ihr ja laut meiner SB absagen
Ist das richtig so 
LG mama2003-2009
ALG2 Maßnahmen zuweisung / 400€ Job angebot
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von mama2003-2009 - 14.05.10 - 09:09 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 14.05.10 - 09:41 Uhr
"Für mich einfach nur Beschäftigungstherapie"
Soso. Die alte Mär, dass so eine Maßnahme ja immer sooooooo sinnlos sei. 
So ganz richtig ist die Info mit dem 400,- €-Job nicht (wobei ich fast sicher bin, DU hast etwas missverstanden bzw. wolltest missverstehen!). Du darfst den Minijob annehmen. Aber: Du musst an der Maßnahme teilnehmen und darfst keinen Maßnahmetermin wegen des Minijob absagen.
Beitrag von piep1988 - 14.05.10 - 11:18 Uhr
Denke es wäre interessanter zu wissen, ob ne EGV existiert, oder am Ende gar ein Verwaltungsakt und dem darauß resultierenden Stinkefinger fürs Amt, dank BSG-Urteil B 14 AS 53/08 R v. 18.2.2010 .
Beitrag von snowy - 14.05.10 - 10:40 Uhr
Also erst einmal hast du ja nur Bewerbungen am laufen, von daher liegt ja keine Stelle vor und du kannst die Maßnahme antreten. Ist eigentlich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben worden, wurde ein Profiling gemacht. Sind deine Bewerbungen so miserabel, dass diese Maßnahme dich sicherer zu einem Job bringt? Hat die Zuweisung eine Rechtsbelehrung drauf, wonach die dich ggf. sanktionieren können?
Die Grundlage mit dem sozialversicherungspflichten Job möchte ich mal lesen.
Im SGB II steht folgendes:
"§ 2
Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. ......
"
Da steht nicht nur etwas von Beendigung sondern auch von einer Verringerung. Was würde sie denn tun, wenn du über längere Monate über 400 Euro verdienst?
Lediglich die Einschränkung dass der Job über den "Selbstbehalt" gehen würde, würde ich hier als Betroffene zu lassen.
Bsp:
400 Euro Job-Basis und ich verdiene als ALG2 Empfänger aber nur 120 Euro. Damit verringere ich keine ALG2 Leistungen, denn ich habe 100 Euro Freibetrag und die Versicherungspauschale. Es sei denn ich nehme den Freibetrag schon einmal in Anspruch. Das wäre dann zu prüfen.
Nebenbei erwähnt, könnte die zukünftige Chefin auch ein Schreiben aufsetzen wo drin steht dass man dich bei Eignung evtl. "übernimmt".
Beim Bewerbungstraining sagt die ARGE ja auch nur, dass die Chancen steigen.....
Bedenke bitte dass ich dir nur sagen kann wie ich handeln würde, wenn du eine rechtssichere Auskunft haben möchtest, dann geh mit einem Beratungsschein zum Anwalt.

Beitrag von piep1988 - 14.05.10 - 11:16 Uhr
Vom Prinzip her hat sie recht, allerdings bist Du auch verpflichtet alles zu tun, um Deine Bedürftigkeit zu verringern, oder ganz zu beenden, von daher würde ich mir das schriftlich mitteilen lassen von der Sachbearbeiterin.
Tu Dir selbst nen Gefallen, sprech solche Sachen nicht beim Termin an, sondern mach das schriftlich und fordere schriftliche Antworten, im Zweifelsfall haben die nämlich nie was gesagt.
Was die Zuweisung angeht, gibt es auch eine Eingliederungsvereinbarung ?
Wenn nein, dann solltest Dich zu dem Thema genauer beraten lassen.
Beitrag von windsbraut69 - 15.05.10 - 09:36 Uhr
Ja, korrekt so.
Dein Ziel ist ja, Dich irgendwann mal mittels regulärer sv-pflichtiger Arbeit selbst ernähren zu können und nicht, Dir ein Taschengeld "dazu" zu verdienen, oder?
