Kündigungsfrist z.B. bei ADAC

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Beitrag von lotte80 - 14.05.10 - 13:36 Uhr

Hallo!

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen:

Hab beim ADAC gekündigt.
Vertragsende 31.07.
Kündigungsfrist 3 Monate.
Die Kündigung ging raus am 03.05. per Einschreiben. (01.05. Feiertag, 02.05. Sonntag)
Ist die Kündigung wirksam?

Hatte im Hinterkopf, dass man bis zu 2 Werktagen über das Monatsende der Frist hinaus kündigen kann. Ist das korrekt?


Wäre echt dankbar um Rat bzw. Links dazu!#danke

Lg, Charlotte

Beitrag von piep1988 - 14.05.10 - 14:32 Uhr

ADAC normal, garkeine Kündigungsfrist und Kündigung nötig, da nur Verein und die können keine Mitgliedsbeiträge einklagen, von daher nur nicht zahlen.

ADAC - Plus Blödsinn glube 3 Monate vorm Ablauf.

Beitrag von bezzi - 14.05.10 - 15:32 Uhr

"da nur Verein und die können keine Mitgliedsbeiträge einklagen"

Was....?

Wie.....?

Ein Verein kann seine Mitgleisbeiträge nicht einklagen ?

Das lese ich eben zum ersten mal und bin wirklich sehr erstaunt...#schock

Kannst Du mir bitte, bitte mal eine Quelle nennen, wo ich das nachlesen kann ?

Beitrag von piep1988 - 14.05.10 - 18:53 Uhr

Nö, kann ich nicht, kenne nur ca. 100 Leute, die so ihren ADAC losgeworden sind.

Beitrag von bezzi - 14.05.10 - 21:54 Uhr

Aha. Du bist mir aber nicht böse, wenn ich Dir das nicht glaube, gelle...

#winke

Beitrag von piep1988 - 15.05.10 - 08:16 Uhr

Glaub was Du willst, ich weiß das es funktioniert.

Beitrag von shasmata - 15.05.10 - 13:44 Uhr

Funktionieren heißt aber nicht, dass es nicht einklagbar wäre.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Vereine sehr wohl Beiträge einklagen können ;-)

Beitrag von windsbraut69 - 15.05.10 - 09:03 Uhr

Es gibt hier im Forum auch Leute, die 200h/Woche arbeiten....

Beitrag von nick71 - 15.05.10 - 08:48 Uhr

"garkeine Kündigungsfrist und Kündigung nötig, da nur Verein und die können keine Mitgliedsbeiträge einklagen, von daher nur nicht zahlen."

Mit deinen gefährlichen Tipps solltest du echt etwas vorsichtiger sein.

Selbstverständlich kann der ADAC Forderungen über ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage geltend machen...genau wie jede Privatperson das kann, wenn sie eine Geldforderung an jemanden hat.

Beitrag von bezzi - 14.05.10 - 15:36 Uhr

Das war zu spät. Die Kündigung hätte bis 30.07.10 beim ADAC eingegangen sein müssen. Die 3 Tage Karenzzeit gibt es nur bei Mietverträgen von Wohnraum.

Beitrag von bezzi - 14.05.10 - 15:37 Uhr

sollte natürlich 30.04.10 heißen.

Beitrag von efealp - 17.05.10 - 22:31 Uhr

Hallo liebe Charlotte..

Die Kündigungsfrist der ADAC Mitgliedschaft beträgt immer 3 Monate vor der Fälligkeit. Das heißt spätestens am 31.04. hättest du die Mitgliedschaft zum 31.07 kündigen können, sonst verlängert sich der Vertrag ab dem 01.08. um ein weiteres Jahr-

Aber der ADAC ist ein Super Verein, den ich persönlich nicht kündigen würde.

Hoffe dir damit weitergeholfen zu haben..

LG