Hallo ihr Lieben,
ein Ehepaar ist jeder für sich gesetzlich krankenversichert. Frau bekommt ein Baby,beantragt Elterngeld, muss sie dann von dem Elterngeld noch die Krankenvericherung bezahlen?
Und was ist mit dem Baby? Ist es dann beim Papa mit versichert? Wenn ja, beitragsfrei, oder wieviel muss man da bezahlen? Nocheinmal ca. 14 % von Bruttogehalt?
Krankenversicherung
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Beitrag von samantha1980 - 15.05.10 - 10:36 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 15.05.10 - 10:43 Uhr
Hi,
die Frau ist weiterhin in ihrer KV beitragsfrei versichert.
Das Kind kann ueber den Vater oder die Mutter - ebenfalls beitragsfrei - familienversichert werden. Kann man sich aussuchen.
LG
Barbara
Beitrag von samantha1980 - 15.05.10 - 10:54 Uhr
Danke schön für deine Antwort.
Beitrag von susannea - 15.05.10 - 12:09 Uhr
Gilt nur wenn die Mutter gesetzlich pflichtversichert war. War ise freiwilig versichert ist sie nicht beitragsfrei versichert!
Beitrag von bibuba1977 - 15.05.10 - 12:44 Uhr
Siehe Ausgangspost:
"ein Ehepaar ist jeder für sich gesetzlich krankenversichert."
Beitrag von susannea - 15.05.10 - 13:08 Uhr
Jeder für sich gesetzlich krankenversichert können sie auch freiwillig sein. Wenn sie nämlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Es macht also einen deutlichen Unterschied ob pflicht- oder freiwillig gesetzlich versichert!
Beitrag von bibuba1977 - 15.05.10 - 13:10 Uhr
Ich weiss. Da die Posterin das aber so formuliert hat und nix von freiwillig geschrieben hat, bin ich davon ausgegangen, dass sie nicht ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Beitrag von susannea - 15.05.10 - 12:10 Uhr
Wenndie Mutter gesetzlich pflichtversichert war, ist sie beitragsfrei mindestens bis sie kein Elterngeld mehr bekommt.
War sie freiwilig versichert ist sie nicht beitragsfrei versichert sondern kann sich beim Ehemann kostenlos familienversichern z.B.!
Beitrag von frosch1969 - 15.05.10 - 16:35 Uhr
Hallo,
eine Familienversicherung beim Mann ist in dem Fall nicht nötig. Die Krankenkassen verzichten auf dieses formale Versicherungwechseln bei freiwillig versicherten Frauen. In der Elternzeit ist frau dann einfach bei ihrer bisherigen Krankenkasse beitragsfrei gestellt.
Liebe Grüße
Sabine
PS:Hier ist ein schöner Link zum Thema Krankenversicherung in der Elternzeit
http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Elterngeld-und-Sozialversicherung-Krankenversicherungs-Check.html?berechnet&session=10f7b1af3d2fc252ecfef926548a4770
Beitrag von susannea - 15.05.10 - 18:55 Uhr
Nach dem Link ist es eben genau nicht so wie du sagst.
Auch da ist es nur bei pflichtversicherten!
Kenne das von vielen, dass sie sie selber zahlen müssen, denn nur einige KK machen das aus Kulanz auch mit beitragsfrei!
Sie sind aber im Gegensatz zu pflichtversicherten nicht daran nach dem Gesetz gebunden!
Beitrag von frosch1969 - 15.05.10 - 20:14 Uhr
Hallo,
es steht dort doch genauso, wie ich es gesagt habe:
Wenn die Frau freiwillig versichert ist, weil sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und der Mann pflichtversichert ist, so muss sie keinen Beitrag zahlen und muss NICHT in die Kasse des Mannes wechseln.
Anders liegt der Fall nur, wenn der Mann privat versichert ist oder wenn die Frau gar nicht verheiratet ist. Dann muss sie in der Elternzeit einen Beitrag zahlen.
Ich gehöre übrigens zu der Gruppe, der freiwillig versicherten und mußte keinen Beitrag zahlen. Ich hatte sogar noch ein erhöhtes Elterngeld, da dieses aus meinem Netto vor Abzug der freiwilligen KV berechnet wurde.
Hier noch einmal die Auswertung aus meinem Link':
Ihre Angaben:
Sie sind: Freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Ihr Partner ist: Pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Ergebnis:
Bei Ihnen gibt es - was die Kranken- und Pflegeversicherung angeht - keine Probleme, weder für Sie noch für Ihr Kind. Wenn Sie in der Elternzeit zeitweise aus Ihrem Job aussteigen, können Sie auf die Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung pochen. Dann wird die freiwillige Krankenversicherung nämlich kostenfrei fortgeführt, wenn anderenfalls eine Familienversicherung bestünde. Ein umständlicher Wechsel von der freiwilligen Versicherung in die generell beitragsfreie Familienversicherung des pflichtversicherten Ehepartners kann dann unterbleiben. "Ihre freiwillige Versicherung brauchen Sie dafür also nicht zu kündigen. Darauf haben sich die gesetzlichen Krankenkassen verständigt", erklärt Peter Kulaß, der beim AOK-Bundesverband für Versicherungs- und Beitragsfragen zuständig ist.
Auch Ihr Kind ist über Ihre Kasse oder die Kasse Ihres Ehepartners beitragsfrei familienversichert - natürlich ohne eigene Beiträge.
Grüße Sabine
Beitrag von frosch1969 - 15.05.10 - 20:19 Uhr
Nachtrag:
Wenn Mann UND Frau freiwillig versichert sind, muss auch kein Beitrag gezahlt werden.
Nochmals Grüße
Sabine
Beitrag von susannea - 15.05.10 - 20:35 Uhr
Darauf haben sich die Kassen geeinigt, du hast aber keinen Rechtsanspruch und einige Kassen machen es eben nciht so.
Du kannst dich nur auf diese Verabredung berufen, machen sie es abders hast du Pech gehabt. Das steht genau so in dem ursprünglichen Text.
Und ich kenen wie gesagt Kassen, die es nicht so machen!
Und ähnlich ist es bei mir, mein Vertrag läuft in der eigentlichen Elternzeit aus (damit bin ich ja dann nicht mehr in Eltenrzeit), damit muss ich meine Versicherung auch selber zahlen oder mich familienversichern und das obwohls eine Kasse ist!
