Hallo,
ich hab mal eine frage an euch,aber bitte nicht falsch verstehen,ich hoffe natürlich das mein Mann noch recht lange Leben wird.
Also,ich bin verheiratet seit 10 Jahren,wir haben zwei gemeinsame Kinder.
Mein Mann hat aus einem früheren one.night-stand eine Tochter (17).Sie lebt weit weg bei ihrer Mutter.Es hat nie Kontakt bestanden ,aber er bezahlt regelmäßig Unterhalt.
So nun meine frage:
wenn mein Mann stirbt,wer bekommt dann seine Lebensversicherung?
Nur ich?Oder bekommen die Kinder auch einen teil?
LG Samanth
Wer bekommt LV,.......
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Beitrag von samanth - 15.05.10 - 21:36 Uhr
Beitrag von grafzahl - 15.05.10 - 21:46 Uhr
Die Versicherungsleistung bekommt der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, wer bezugsberechtigt ist.
Wenn dein Mann Versicherungsnehmer ist und keine Bezugsberechtigung festgelegt hat, gilt die gesetzliche Erbfolge:
Du bekommst 25%. Die verbleibenden 75% werden unter den drei Kindern aufgeteilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Beitrag von samanth - 15.05.10 - 22:12 Uhr
Hallo,
Danke für deine Info.
Mein Mann hat mich als Bezugsberechtigten festgelegt.Bekommen die Kinder da auch was ?
LG Samanth
Beitrag von kati543 - 15.05.10 - 22:59 Uhr
Ja, er kann sie nicht enterben.
Beitrag von grafzahl - 15.05.10 - 23:18 Uhr
http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsrecht_(Versicherung)
"Durch Bezugsberechtigung geht die Versicherungsleistung unmittelbar dem Bezugsberechtigten zu. Dies hat insbesondere Auswirkungen im Hinblick auf Pflichtteilsrechte sowie testamentarische Beschränkungen, die grundsätzlich nur den Nachlass erfassen, zu dem Versicherungsleistungen, die dem Begünstigten aufgrund einer Bezugsberechtigung zufließen, jedoch nicht zählen."
Kannst du bitte den Artikel in Wikipedia korrigieren. Das muss ja dann falsch sein...
Beitrag von piep1988 - 16.05.10 - 07:42 Uhr
Das hat nix mit enterben zu tun, die Leistung der LV bekommt wenn ein Bezugsberechtigter eingetragen ist, nur diese Person, da beißt die Maus keinen Faden ab, da sie in dem Fall garnicht in die Erbmasse fällt.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.05.10 - 10:39 Uhr
Hallo
Nein, die LV zählt nicht zur Erbmasse. Es bekommt nur der eingetragene Leistungendaraus.
Bianca
Beitrag von grafzahl - 15.05.10 - 23:18 Uhr
> Bekommen die Kinder da auch was ?
Nein.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.05.10 - 10:40 Uhr
Hallo
Die Ehefrau erbt 50%, die andren 50% erben die Kinder.
Allerdings sind LV von der Erbmasse ausgeschlossen.
Bianca
Beitrag von samanth - 16.05.10 - 20:23 Uhr
Hallo,
ich danke euch allen für eure Antworten.
So wie ich es jetzt verstanden habe,gehört die LV NICHT zur Erbmasse .
Kann mir vielleicht noch jemand sagen,wie es mit den anderen Versicherungen wie z.B private Rentenversicherung,Unfallversicherung(haben eine wo man bei Tod was bekommt und auch nach normalen Ablauf Geld zurück bekommt) aussieht?Gehören die zur Erbmasse oder nicht?
LG Samanth
