Hallo !
Ich habe am 26.5.09 mein erstes Kind bekommen. Habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht.
Wie ist das mit den Leistungen wenn man in dieser Zeit schwanger wird und nicht mehr zwischendurch gearbeitet hat?!
im Voraus für eure Antworten!!
schwanger in Elternzeit-wie wird gezahlt?
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Beitrag von teddywusel - 16.05.10 - 12:21 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 16.05.10 - 12:25 Uhr
Hallo
Dann bekommst du nichts während der Schwangerschaft. Nur Mutterschaftsgeld von der KK
Wenn das KInd dann da ist 300 Euro Eg plus Geschwisterbonus 75 Euro.
Bianca
Beitrag von emilylucy05 - 16.05.10 - 12:26 Uhr
Hallo!
Ich hatte 4 Wochen zwischen Elternzeit und neuen Mutterschutz. Ich bekomme die 300 euro Mindestsatz plus 75 euro Geschwisterbonus bis mein sohn 3 wird. Ich hatte auch 2 Jahre elternzeit.
LG emilylucy
Beitrag von miau2 - 16.05.10 - 12:45 Uhr
Hi,
ich gehe mal davon aus, dass du mit "Leistungen" Mutterschaftsgeld und Elterngeld meinst.
Wenn du weiterhin gesetzlich pflichtversichert bist (also nicht familienversichert oder freiwillig versichert) bekommst du auch wenn du beitragsfrei bist wegen Elternzeit in der Mutterschutzfrist (also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET) 13Euro am Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Das Elterngeld wird mit den gleichen Fristen berechnet wie beim ersten Kind: die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes werden herangezogen. Monate, in denen du nicht gearbeitet hast (wegen Elternzeit) halt mit 0 eingerechnet. Einzige Ausnahme: Monate mit Elterngeldanspruch vom ersten Kind (Achtung, der Anspruch wurd durch Splitten nicht verdoppelt!) werden nicht herangezogen, dafür werden Monate von vor dem davorliegenden Mutterschutz herangezogen. Das Mindest-Elterngeld, das es auf jeden Fall gibt sind 300 Euro im Monat.
Also z.B.
neuer Mutterschutz beginnt im Januar 2011.
Dann wären eigentlich die Monate Jan-Dez 2010 die, nach denen das EG berechnet wird.
Wenn jetzt für Jan-Jun2010 noch Elterngeldanspruch von einem vorherigen Kind besteht werden diese Monate nicht herangezogen, dafür werden 6 Monate von vor dem vorhergehenden Mutterschutz herangezogen.
Das kann im Extremfall (sehr schnelle Schwangerschaftsfolge, wenn der neue Mutterschutz noch während des EG-Anspruchszeitraums vom vorherigen Kind beginnt) dazu führen, dass die Frau ein zweites mal das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind erhält.
Dazu gibt es einen Geschwisterbonus, der 10% vom EG beträgt, aber mind. 75 euro. Gezahlt wird der wenn das zweite Kind kommt innerhalb der Anspruchszeit vom EG bis zum 3. Geburtstag vom älteren Kind.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von lisasimpson - 16.05.10 - 12:47 Uhr
das eltrngeld wie berchnet aus dem 12 monaten vor dem mutterschutz des 2. kindes. AUSGENOMMEN sind zeiten mutterschutz und Elterngeldbezug des 1. kindes.
wenn also der muschu des 2. kindes direkt nach elterngeldezug (da gilt nur das erste jahr, nicht die splittung) des 1. kindest einträte, würdest du genauso viel eg bekommen wie beim ersten kind.
dieser satz kürzt sich monatlich um 1/12 des elterngeldes. irgendwann bleiben eben nur die 300€ mindest-eg übrig..
lisasimpson
Beitrag von tragemama - 16.05.10 - 14:10 Uhr
Du erhältst Mutterschutzgeld von der Krankenkasse (13 Euro pro Tag), keinen Arbeitgeberzuschuss. Außerdem 300 Euro Elterngeld + Geschwisterbonus 75 Euro. Mehr gibts nur, wenn in die 12 Monate vor der Geburt von Nr. 2 noch Zahlungen des Elterngelds von Nr. 1 fallen - die werden dann ausgeklammert und durch Monate vor dem EG-Bezugszeitraum ersetzt.
Andrea
Beitrag von susannea - 16.05.10 - 14:14 Uhr
AG_ZUschuß kann es auch geben, wenn die Elternzeit während des Mutterschutzes endet!
