Ich arbeite auf Minijob Basis für 400 Euro Netto 15 Std die Woche. Mun war ich vor Kurzem 8 Tage krank geschrieben und mir wurde die Fehlzeit von meinem Lohn abgezogen.
Laut der MinijobZentrale habe ich jedoch ein Anrecht darauf, das diese Tage weiter bezahlt werden, von mehreren Seiten haben ich nun gehört das die Vorgaben nur eine Empfehlung ist und keine Pflicht für den Arbeitgeber. Ist das richtig ? Vielleicht könnt ihr mir darauf eine Antwort geben, da ich jetzt doch etwas verunsichert bin. 
Danke schon mal im voraus
Lohnfortzahlung bei Krankheit im Minijob
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Beitrag von zuckerschneggle - 16.05.10 - 22:45 Uhr
Beitrag von tragemama - 16.05.10 - 23:33 Uhr
Selbstverständlich hast Du das gleiche Recht auf Lohnfortzahlung wie jeder Angestellte (ich weiß das leider, ich habe mehrere 400-Euro-Kräfte hier angestellt).
Andrea
Beitrag von anja570 - 17.05.10 - 00:47 Uhr
Hallo,
ich kann nur das bestätigen, was Du gehört hast, auch wenn es auf der HP der Minijobzentrale anders steht.
Ich hatte in den letzten 11 Jahren Minijobs bei verschiedenen AG und in 2 verschiedenen Bundesländern, ich bekam weder bei Urlaub noch bei Krankheit etwas bezahlt.
Ich habe mehrmals danach gefragt, es wurde abgelehnt.
Ich glaube schon, dass es eine Empfehlung, aber keine Pflicht für den AG ist.
LG
Anja
Beitrag von sassi31 - 17.05.10 - 02:06 Uhr
Hallo Anja,
das ist falsch.
Das viele AG, wie scheinbar auch einige von deinen, der Meinung sind, diese Regelung gelte nicht für sie, heißt nicht, das es sie nicht gibt. Fakt ist, ein Mini-Jobber hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Und zwar für 6 Wochen, so wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Ebenso haben sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Feiertage.
Da kannst du es nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html
Wie kommst du darauf, dass die Minijobzentrale falsche Informationen auf ihrer HP stehen hat?
Gruß
Sassi
Beitrag von sassi31 - 17.05.10 - 02:10 Uhr
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=28&tid=2634772#16705469
Der dort aufgeführte Link beschäftigt sich mit dem gleichen Thema.
Beitrag von snowy - 17.05.10 - 07:50 Uhr
Endlich mal jemand der Ahnung hat. Schade nur dass viele ihre Rechte nicht durchsetzen.
Beitrag von sassi31 - 18.05.10 - 02:18 Uhr
Danke.
Ich habe jahrelang Löhne und Gehälter abgerechnet. Und da wir natürlich auch den ein oder anderen Mini-Jobber hatten, kenne ich die Thematik.
Schade finde ich auch, dass so viele AG ihre Mitarbeiter betrügen.
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.10 - 06:16 Uhr
Das stimmt so nicht.
Du hast offensichtlich Arbeitgeber erwischt, die es mit geltendem Recht nicht so eng sehen, das heißt aber nicht, dass ein Minijobber keine Rechte hat.
Gruß,
W
Beitrag von kleinehexe1606 - 17.05.10 - 06:01 Uhr
DAs kannst Du auch auf der HP von der Bundesknappschaft lesen, hast Du eine AU abgegeben ?
Beitrag von manavgat - 17.05.10 - 09:38 Uhr
Du hast die gleichen Rechte wie jeder Arbeitnehmer.
Schreib den AG freundlich an, dass hier ein Mißverständnis vorliegt und sich das rechtlich so verhält, dass Du bei Krankschreibung genau wie Vollzeitkräfte einen Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung hast und darum bittest dies umgehend nachzuüberweisen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von bruchetta - 17.05.10 - 11:06 Uhr
Bei mir war es genauso und mein damaliger AG und ich haben uns deswegen so in der Wolle gehabt, dass ich den Job dann auch umgehend los war.
Ich habe mir rechtlichen Beistand gesucht und momentan läuft die Klage gegen den AG!
Du mußt damit rechnen, dass sie Dich kündigen, wenn Du auf die Lohnfortzahlung bestehst.
Aber sie steht Dir zu!!
Beitrag von blondesgift81 - 17.05.10 - 11:58 Uhr
Huhu,
ich bekomme Lohnfortzahlung, genau wie mir auch Feiertage berechnet werden. Bekomme auch Urlaubs und auch Weihnachtsgeld...
Da habs ich ja gut getroffen, so wie ich jetzt hier lese...
LG
Mary
Beitrag von zuckerschneggle - 17.05.10 - 12:01 Uhr
Danke ihr habt mir sehr geholfen. Ich werde nun Versuchen mein Recht durchzusetzen
Beitrag von malamoni - 28.04.11 - 19:44 Uhr
Ich glaube eh, dass mehr als die Hälfte aller Minijobber gar nicht wirklich wissen, was sie mit diesen Job's alles dürfen und müssen oder auch was ihnen eig. alles zusteht von Seiten des Arbeitgebers.
Hab dann hier nen guten Artiekl gefunden, der die wichtigsten Fragen zum Minijob klärt, hier selber lesen....
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/lohnfortzahlung--co.-sechs-antworten-zum-arbeitsrecht-bei-minijobs.php
