Hallo, nun bin ich auch mal hier in diesem Forum.
Mein Partner hat am 22.01.2010 einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen, der bis zum 21.07.2010 bis zur Probe geschlossen wurde.
Es steht drin, beide Parteien hätten nur eine Kündigungsfrist von einem Werktag. Was ja totaler Quatsch ist, denn § 622 Abs. 3 BGB regelt, dass 2 Wochenfrist bei Probezeit sein müssen. Das wissen wir schon. Sprich, wenn der AG ihm nach einem Tag nach Hause schickt, muss der AG trotzdem weiter zahlen.
Aber zu wann kann man kündigen? Bei 4 Wochen gehts ja nur bis Monatsende.... gilt das auch bei 2 Wochen? Wenn er heute kündigt, kündigt er zum 31.05.2010. Ist er an diesem Tag dann noch beschäftigt oder nicht mehr? Wenn er morgen kündigen würde, also 18.05.2010, wäre die Kündigung dann zum 01.06.2010 ausgesprochen? Sprich, kann er täglich kündigen und ist dann in 2 Wochen raus aus der Firma?
Er will heute kündigen, muss er dann am 31.05.2010 noch arbeiten oder ist der 30.05.2010 sein letzter Arbeitstag???
Liebe Grüße virginja
Kündigung während Probezeit 2 Wochen - dazu Frage hab?????
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Beitrag von virginja - 17.05.10 - 09:56 Uhr
Beitrag von vwpassat - 17.05.10 - 10:00 Uhr
Warum nutzt Ihr den AV bei Eigenkündigung nicht zu Euren Gunsten und kündigt 1 Tag vorher?
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 10:27 Uhr
Weil die im AV genannte Kündigungsklausel von einem Tag nicht rechtlich ist! Das könnten wir machen, aber wenn der AG jetzt dann sagt, dass seine eigene Bestimmung nicht dem Gesetz entspricht, dann sind die 2 Wochen gültig und wir haben ein Problem. Daher nehmen wir die 2 Wochenfrist war. Er hat nämlich seinen neuen Vertrag zum 01.06.2010 schon unterschrieben 
Kann er heute zum 01.06.2010 kündigen? Das ist ja meine Frage...
Beitrag von goldtaube - 17.05.10 - 10:33 Uhr
Er kann zu jedem Tag mit dieser 2 Wochen Frist kündigen. Allerdings fängt die Frist erst an zu laufen, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber nachweislich zugeht. Wobei der Tag des Zugangs nicht mitzählt.
Wenn sie also morgen (18.05.) nachweislich dem Arbeitgeber übergeben wird ist sein letzter Arbeitstag der 01.06.
Damit er am 31.05. seinen letzten Arbeitstag hat muss er die Kündigung noch heute nachweislich dem Arbeitgeber übergeben. Sie muss dem Arbeitgeber also heute noch zugehen.
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 10:42 Uhr
Zählt aber nicht der Tag an dem die Kündigung zugeht???
Bist du dir da sicher?
Beitrag von goldtaube - 17.05.10 - 10:51 Uhr
Zitat:
6.2.1 Frist nach Wochen:
Der Tag an dem die Kündigung zugeht, entspricht dem Wochentag an dem die Frist endet.
Beispiel: Wird einem Arbeitnehmer die Kündigung mit einer Frist von vier Wochen am Montag, den 3. Juli 2006 übergeben, so endet Frist entsprechend mit Ablauf des Montag, den 31. Juli 2006.
Bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wäre das Arbeitsverhältnis also, wenn es am 31. Juli 2006 beendet werden sollte, spätestens mit dem 17. Juli 2006 zu kündigen gewesen.
Zitatende
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.htm
Wenn die Kündigung morgen Dienstag 18.05. zugeht, endet die Frist Dienstag 01.06.
Wenn die Kündigungsfrist heute Montag 17.05. zugeht, endet die Frist Montag 31.05.
Beitrag von goldtaube - 17.05.10 - 11:13 Uhr
Wenn die Kündigung abgegeben wird, gleich den Zugang vom Arbeitgeber quittieren lassen. Also Datum und Unterschrift.
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 12:16 Uhr
Ich hab die Kündigung 2 mal ausgedruckt mit:
erhalten am:
dann dürfen die Datum, Unterschrift und natürlich Firmenstempel mit drauf tun
Beitrag von vwpassat - 17.05.10 - 10:35 Uhr
Ist doch nicht Euer Problem.
Stellt Euch vor, es wär andersrum.
Beitrag von parzifal - 17.05.10 - 10:15 Uhr
Was will denn Dein Partner? Möchte er eine Kündigungsfrist von zwei Wochen "haben" oder will er so schnell wie möglich aus dem Vertrag heraus?
Bei letzterem einfach heute Kündigungserklärung übergeben und morgen das letzte mal zur Arbeit erscheinen.
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 10:29 Uhr
Er möchte schnell raus, aber hat auch 2 Wochen Zeit, da sein neuer Arbeitsvertrag zum 01.06.2010 gilt!
Er kann doch nicht heute kündigen und morgen letzte mal arbeiten gehen! Das wäre ja die Klausel aus dem AV, die jedoch ungültig ist nach gesetzlichen Bestimmungen! Und von daher darf er das nicht. Sollte sich der AG im Falle nach dem Gesetz richten, muss er 2 Wochen einhalten und wird erst später gekündigt sein.
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.10 - 10:33 Uhr
Der AG wird doch nicht ernsthaft seinen selbst verfaßten Arbeitsvertrag gerichtlich anfechten....
Ich möchte wetten, dass er ebenfalls versuchen würde, einen AN mit dieser unzulässigen Kündigungsfrist loszuwerden.
Gruß,
W
Beitrag von goldtaube - 17.05.10 - 10:40 Uhr
<<Ich möchte wetten, dass er ebenfalls versuchen würde, einen AN mit dieser unzulässigen Kündigungsfrist loszuwerden.
<<
Die Frage ist ja ob die Kündigungsfrist tatsächlich unzulässig ist. Wenn es einen Tarifvertrag gibt und dort steht diese Kündigungsfrist drin, kann sie durchaus zulässig sein.
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 10:45 Uhr
In welchem Tarifvertrag ist denn solch eine Klausel drin? Und wenn, bin ich der Meinung ginge das zum Schutze des Arbeitnehmers schon gar nicht! Er würde ja von heut auf morgen arbeitslos sein - ohne Möglichkeit ggf. in kurzer Zeit neue Arbeit zu finden oder ALG 1 zu beziehen.... Steht das Gesetzt nicht über jedem Tarifvertrag? Sei denn im Gesetzt steht sowas drin wie: Diese Klausel gilt nur, wenn im Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Beitrag von parzifal - 17.05.10 - 16:45 Uhr
"Sei denn im Gesetzt steht sowas drin wie: Diese Klausel gilt nur, wenn im Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde."
Und genau dies ist der Fall.
(...)Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.(...)
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.10 - 10:49 Uhr
Das habe ich jetzt unten auch gelesen und bin erstaunt, dass es Tarifverträge geben soll, die kürzere als die gesetzlichen Fristen zulassen.
LG
Beitrag von demy - 17.05.10 - 13:08 Uhr
Hallo,
hatte ich dir ja unten schon geschrieben.
Hier der Beweis:
Aktueller IGZ Tarifvertrag.
Siehe Punkt 2.2
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/iGZ-Tarifvertrag-aktuell.pdf
Gestaffelt, in den ersten 4 Wochen 2 Tage Kündigungsfrist bis 2 Monate 1 Woche und über 2 Monate Beschäftigungsdauer dann die 2 Wochen.
BZA Tarifvertrag §9.3
1 Woche in den ersten 3 Monaten danach die 2 Wochen
http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2008/11/Tarifvertrag_BZA.pdf
Die "christlichen" haben in der ersten Woche 1 Tag und gehen dann auch gestaffelt hoch.
Die "christlichen" haben aber ihren Tarifvertrag von der Homepage genommen.
Liegt vielleicht auch an den Gerichtsurteilen die der Gewerkschaft die Tariffähigkeit abgesprochen hat.
Ist aber noch nicht ausgeurteilt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifgemeinschaft_Christlicher_Gewerkschaften_f%C3%BCr_Zeitarbeit_und_Personal-Service-Agenturen
Gruß
Demy
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.10 - 13:23 Uhr
Was es nicht alles gibt....da kann man froh sein, so früh geboren zu sein!
Danke,
Andrea
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 10:43 Uhr
Klar das würde er versuchen wollen
Geht aber nicht, da das Gesetz drüber steht.
Wenn der AG meint, ihn ab morgen zu kündigen, muss er trotzdem 2 Wochen weiter bezahlen. Tut er das nicht.... geht die ganze Sache zum Rechtsanwalt.... Da sind wir ja auf der sicheren Seite.
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.10 - 10:55 Uhr
Ja IHR würdet zum Anwalt gehen, er doch aber nicht, wenn es seine Vertragsklausel ist.
Dann soll er eben heute kündigen und gut ist.
Beitrag von goldtaube - 17.05.10 - 10:38 Uhr
<<Was ja totaler Quatsch ist, denn § 622 Abs. 3 BGB regelt, dass 2 Wochenfrist bei Probezeit sein müssen. Das wissen wir schon.<<
Das ist nicht ganz korrekt. Es gibt eine Ausnahme.
Wenn es einen Tarifvertrag gibt und es da drin steht ist, kann die Kündigungsfrist von einem Tag durchaus rechtens sein.
Zitat:
Kündigungsfrist in der Probezeit
...
Eine Kündigungsfrist von nur einem Tag während der Probezeit ist rechtens, befand das Arbeitsgericht Frankfurt/M. (6 Ca 8073/02). Voraussetzung ist, dass der für den Arbeitgeber geltende Tarifvertrag diese kurze Zeitspanne festlegt. Das Gericht wies darauf hin, dass sogar eine Kündigung zum Ende des jeweiligen Arbeitstages nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoße.
Zitatende
Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fristen.htm
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 10:47 Uhr
Wir haben mal beim Rechtsanwalt nachgefragt und dieser sagte: Dass die Kündigung von einem Tag nicht rechtens ist und während der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist von beiden Seiten aus einzuhalten ist!
Beitrag von goldtaube - 17.05.10 - 10:49 Uhr
Ein Richter hat da anders entschieden. Hier mal das Urteil:
http://www.personalorder.de/index.php?load=3,5&art_id=1099
Beitrag von virginja - 17.05.10 - 10:53 Uhr
Also ich habe nachgeschaut, es ist die Gebäudereinigungsbranche und im Rahmentarifvertrag steht drin 2 Wochen. Dann geht doch 1 Tag nicht oder?
Hier mal der Link:
http://www.gebaeudereiniger-berlin.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/gib/dateien/pdf/rtv.pdf&t=1274176072&hash=9c5f91edfc8bef7405f74f2912f7b9ae
Seite 15 unten - denk ich
Beitrag von goldtaube - 17.05.10 - 10:57 Uhr
In eurem Fall würde ich jetzt sagen gelten die 2 Wochen.
Es steht zwar auf der nächsten Seite 1 Tag Kündigungsfrist, aber nur innerhalb der ersten 2 Wochen nach Neueinstellung. Und die sind ja lange um.
