Hallo in die Runde, heute frage ich mal für meine Freundin.
Sie arbeitet in der ambulanten Pflege, 30 Stunden Probezeit ist vorbei.
Sie musste sich letzte Woche krank melden, da sie fast eine Lungenentzündung hatte und einfach nichts mehr ging. Die Ärtzin schrieb sie krank. Einen Tag später bekam sie die Kündigung von ihrem AG, da ihre Kranktage wohl "ein Ausmaß annehmen, welches nicht mehr tagbar ist".
Sie hat 2 kleine Kinder und war in der Tat im letzten dreiviertel Jahr ca 20 Tage krank, die Hälfte davon ist wohl Kindkrank.
Dann wurden Beschwerden von Patienten aufgeführt, mit den Namen der Patienten. Es gab keinerlei Gespräche mit meiner Freundin, keine Abmahnungen nichts und nun steht sie da und weiß nicht mehr weiter, will morgen zum Anwalt gehen.
Ist das denn alles so richtig? Ich habe ja keine Ahnung, aber ich finde das da nichts zusammen passt. Kann man denn einfach so gekündigt werden, muss man denn bei Beschwerdepunkten nicht mehr angehört werden?? Ich kenne das noch so, das man dann ein Gespräch bekommt, wenn der Fehler gravierend war, dann eine Abmahnung, die ja auch unterschrieben werden muss, oder bin ich nun schon voll neben der Spur.
Sie tut mir nur so leid, weil sie natürlich alles immer wieder Revue passieren lässt und sich keiner Schuld bewußt ist.
Vielleicht kennt sich ja da jemand aus, damit ich sie evtl. ein wenig aufbauen kann.
Danke twotimes
Kündigung rechtens??
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Beitrag von twotimes - 17.05.10 - 13:11 Uhr
Beitrag von manavgat - 17.05.10 - 13:12 Uhr
sie soll umgehend eine Anwältin einschalten und der Kündigung widersprechen!
Gruß, gute Besserung und alles Gute
Manavgat
Beitrag von seikon - 17.05.10 - 13:57 Uhr
Wie lange arbeitet sie denn genau in der Firma (also in Monaten) und was genau ist bezüglich der Probezeit im Vertrag angegeben?
Generell ist es so, dass der gesetzliche Kündigungsschutz bei einem Kleinbetrieb nicht greift. Wenn der AG also weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt, dann hat sie keinen Kündigungsschutz und der AG kann ihr jederzeit unter Einhaltung der Fristen kündigen.
Hat die Firma mehr als 10 Mitarbeiter, dann müsste man beachten wie lang sie eben da schon arbeitet. Es ist nämlich so, dass das Kündigungsschutzgesetz generell erst nach 6 Monaten greift. Ist sie also erst seit 4 Monaten dort beschäftigt, dann hat sie schlicht keinen Kündigungsschutz.
Dann kommt es drauf an, was im Vertrag steht. Haben die Parteien eine kürzere Probezeit vereinbart, dann kann sie den Ag ggf. auf Einhaltung des Vertrages verklagen.
Aber das sicherste wird es sein, wenn sie sich schnellstmöglich anwaltlich beraten lässt, da sie generell nur 3 Wochen Zeit hat eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Beitrag von yale - 17.05.10 - 17:34 Uhr
Wenn es für die Firma nicht tragbar ist wegen der hohen fehlzeiten ist es rechtens,leider.
Eine Abmahnung wäre nur fällig wenn sie unentschuldigt gefehlt hätte (verstoß gegen die vereinbarungen im AV).
Trotzdem nochmal zum RA und um ein Beratungsgespräch bitten.
Mir scheint es so als wenn nur darauf gewartet wurde das sie wieder krank geschrieben ist.
Alles gute für deine freundin
