hallo!
mein mann und ich werden gemeinsam in elternzeit gehen und eltergeld beantragen.
nun haben wir im dezember 2009 geheiratet, woraufhin mein mann seit februar nach steuerklasse 3 (vorher 1) versteuert wird und demnach ein höheres netto-einkommen hat.
nun will das elterngeldamt ja die einkünfte über die letzten 12 monate vor geburt des kindes - bei meinem mann sind es (bei geburt am 1.6.2010) dann doch 07/2009 bis 01/2010 sein einkommen mit seiner alten steuerkl. 1 und 02 bis 05/2010 einkommen nach der neuen stkl. 3.
besteht die möglichkeit, da wir ja nun in 2009 auch schon gemeinsam veranlagt werden, dass mein mann sein steuerkl.3-einkommen beim elterngeldamt angibt? so würde er ja mehr bekommen, da ja das netto-einkommen berücksichtigt wird!
da ich selbstständig bin habe ich das problem zum glück nicht, bei mir wird ja einfach das geschäftsjahr 2009 berücksichtigt.
danke für die antworten!
elterngeldberechnung nach steuerklassenwechsel wg. heirat ende 09
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Beitrag von pili79 - 17.05.10 - 15:37 Uhr
Beitrag von susannea - 17.05.10 - 17:21 Uhr
nein, die Möglichkeit besteht nicht. Dann müßte man immer nach der Einkommenssteuerberechnung gehen.
