elterngeldberechnung nach steuerklassenwechsel wg. heirat ende 09

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Beitrag von pili79 - 17.05.10 - 15:37 Uhr

hallo!

mein mann und ich werden gemeinsam in elternzeit gehen und eltergeld beantragen.
nun haben wir im dezember 2009 geheiratet, woraufhin mein mann seit februar nach steuerklasse 3 (vorher 1) versteuert wird und demnach ein höheres netto-einkommen hat.

nun will das elterngeldamt ja die einkünfte über die letzten 12 monate vor geburt des kindes - bei meinem mann sind es (bei geburt am 1.6.2010) dann doch 07/2009 bis 01/2010 sein einkommen mit seiner alten steuerkl. 1 und 02 bis 05/2010 einkommen nach der neuen stkl. 3.

besteht die möglichkeit, da wir ja nun in 2009 auch schon gemeinsam veranlagt werden, dass mein mann sein steuerkl.3-einkommen beim elterngeldamt angibt? so würde er ja mehr bekommen, da ja das netto-einkommen berücksichtigt wird!

da ich selbstständig bin habe ich das problem zum glück nicht, bei mir wird ja einfach das geschäftsjahr 2009 berücksichtigt.

danke für die antworten!

Beitrag von susannea - 17.05.10 - 17:21 Uhr

nein, die Möglichkeit besteht nicht. Dann müßte man immer nach der Einkommenssteuerberechnung gehen.