Darf ich für 15Std. als Tagesmutter Rechnung ausstellen?

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Beitrag von schneckenhaus - 18.05.10 - 11:52 Uhr

Hallo,

also ich weiss nur dass ich bis zu 15. Std. pro Woche als Tagesmutter tätig sein darf, ohne die sogenannte Pflegerlaubnis. Also was drüber geht, müsste ich ja dann zuerst diesen Kurs absolvieren und kann dann als Tagesmutter arbeiten und Rechnungen ausstellen, was ja sehr wichtig ist für die Eltern. Wie sieht es aus wenn ich nur 15 Std. als Tagesmutter arbeite und eben nicht beim Jugendamt regestriert bin, kann ich den Eltern dann trotzdem ne Rechnung ausstellen? Irgendwie kenn ich mich da garnicht aus und wüsste auch nicht wo ich das erfragen könnte.

Vielen Dank,
schneckenhaus

Beitrag von manavgat - 18.05.10 - 12:12 Uhr

Ich würde keine Rechnung, sondern nur eine Quittung ausstellen.

Erhalten xy für Zeitraum Aufwandsentschädigung.

Gruß

Manavgat

Beitrag von schneckenhaus - 18.05.10 - 12:20 Uhr

Darf ich als Privatperson eine Quittung ausstellen, bzw. können die Eltern mit dieser Quittung die Betreuungskosten bei der STeuererklärung geltend machen?

Danke,
schneckenhaus

Beitrag von manavgat - 18.05.10 - 12:25 Uhr

Das weiß ich nicht.

Ich würde den Hörer in die Hand nehmen und beim Finanzamt nachfragen. Allerdings würde ich mir für die Frage einen anderen Namen zulegen....

Alternativ: Jugendamt fragen oder Tagesmuttervermittlung.

Gruß

Manavgat

Beitrag von maddi35 - 18.05.10 - 17:55 Uhr

bist Du als Minijobber gemeldet? Oder Selbständig? Wie gibst Du das Geld an?

Bei der Steuer geltend machen geht nur wenn das Geld überwiesen wird, eine Barauszahlung akzeptiert das FA nicht.

vg

maddi

Beitrag von muffin357 - 18.05.10 - 13:04 Uhr

Hi,

Du bist dann selbständig bzw. freiberuflich tätig und musst natürlich eine Rechnung stellen -- Du musst ja dann ein Gewerbe anmelden + steuern bezahlen usw.....

Die Frage ist, ob es, wenn du nur für eine Mama tätig bist, nicht günstiger für euch beide ist, wenn sie dich als Minijobber anstellt?

lg
tanja

Beitrag von sissy1981 - 18.05.10 - 17:30 Uhr

Ja natürlich musst du das. Die Tatsache dass du keine tageskinder betreuen darfst entbindet dich nicht von den sonstigen Pflichten einer selbstständigen Betreuerin.