Elterngeld: Selbstständigkeit - Zu-/Abflussprinzip?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von satera - 18.05.10 - 14:40 Uhr

Huhu Ihr Lieben,

ich bin derzeit in Elternzeit (ungekündigte Anstellung), arbeite nebenbei aber an meiner Selbstständigkeit als Grafikerin. Lt. Auskunft der Elterngeldstelle gilt für die endgültige Festsetzung der Elterngeldes nach Ende des Bezugszeitraums das "Zu-/Abflussprinzip".

Nun folgendes: Ich muss heuer vermutlich noch ein paar Anschaffungen für mein Gewerbe tätigen. Dazu zählt ein Laptop, da ich immer wieder zu Kunden vor Ort muss. Wie wird das dann gehandhabt? Bei der Steuer ist das ja ein Abschreibungsgut, das auf 2-3 Jahre angerechnet wird. Wie ist das beim Elterngeldbezug? Gilt hier der "Abfluss" des Geldes (also der Gesamtbetrag), oder der Anteil der Abschreibung?

Hoffe, Ihr versteht was ich meine. Ich hab an die Stelle nochmal eine Mail geschrieben, telefonisch erreicht man da nie jemanden und außerdem hätte ich das gern für alle Fälle "schwarz auf weiß". Trotzdem meine Frage an Euch, wie sind die Erfahrungen, bzw. kennt sich da jemand aus?

Danke und viele Grüße
Satera

Beitrag von susannea - 18.05.10 - 22:00 Uhr

Abschreibungen gelten auch nur anteilig.