Hallo zusammen!
Ich frage hier für einen Freund der gerade total verzweifelt ist und einen Rat braucht. Er arbeitet seit dem 04.01.10 in einer grossen Firma als Produktionsmitarbeiter. Sein Vertrag wurde auf drei Monate befristet und ist nach ablauf der Zeit um weitere drei Monate verlängert. Vor zwei Monaten wurde eine Schlosserstelle intern ausgeschrieben, auf die er sich beworben hat (er ist gelernter Schlosser). Diese Stelle ist ihrerseits auf 18 Monate befristet. Nun wurde Ihm nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch allerdings eine Absage erteilt, da es gesetzlich nicht zulässig wäre, innerhalb der Firma in ein anderes Gewerk zu wechseln und wiederum eine befristete Stelle zu erhalten. Man könnte Ihm nur eine unbefristete Stelle geben. Dies würde der Konzern aber nicht zulassen, da sie nur eine befristete Stelle genehmigen. Der Schlossermeister würde meinen Freund sehr gern einstellen und sucht nun händeringend nach einem "Schlupfloch".
Macht es wirklich einen Unterschied bei der Verlängerung eines befristeten Vertrages, ob man das Aufgabengebiet wechselt? Laut Gesetz ist die Verlängerung eines befristeten Vertrages (ohne Sachgrund) bis zu dreimal und max. zwei Jahre möglich.
Kennt sich vieleicht jemand damit aus und kann mir unter Umständen auch mit den entsprechenden Gesetzestexten helfen?
Lieben Dank im Voraus
Befristeter Arbeitsvertrag
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Beitrag von goldcat1980 - 18.05.10 - 23:43 Uhr
Beitrag von nordlaender - 19.05.10 - 08:44 Uhr
Schau mal hier:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html
Beitrag von goldcat1980 - 19.05.10 - 09:59 Uhr
Danke für deine Antwort! Allerdings haben wir diese Infos schon durchgelesen und nichts für diesen Fall bestimmtes gefunden, ausser dass laut Paragraph 22 eine abweichende Verlängerung zu Ungunsten des Arbeitnehmers nicht zulässig wäre. Jetzt ist die Frage, ob es denn Zugunsten des Arbeitnehmers zulässig wäre? Denn eine weitere Vertragsverlängerung in der Produktion ist derzeit aus betrieblichen Gründen nicht in Sicht ist und der Mann somit arbeitslos wäre.
LG
Beitrag von louis2005 - 20.05.10 - 13:25 Uhr
Hallöchen,
es ist richtig, daß Dein Freund nur mittels unbefristeten Vertrag auf dieser anderen Stelle arbeiten kann. Aber warum erhält er diesen Vertrag nicht? Wenn die zweite Stellen ebenfalls befristet ist und es definitiv feststeht, daß die Aufgaben nach der Befristung auch wirklich wegfallen, müßte der Chef Deinem Freund einfach nur betriebsbedingt kündigen. Er hat allerdings den Vorteil, längere Zeit in Beschäftigung zu sein und evtl. ergibt sich ja in der Zwischenzeit eine andere Einsatzmöglichkeit für Deinen Freund in diesem Unternehmen. So wird's zumindest in der Praxis gehandhabt. Liebe Grüße 
