Hallo!
Ich habe 2009 einiges an meinen Zähnen machen lassen müssen. Die Kosten habe ich alle in 2009 gezahlt. Ich habe jedoch eine Zusatversicherung, so dass mir ein Teil der Kosten erstattet wird. Diese Erstattung erfolgten 2010.
Da die Versicherung die Kosten nicht zu 100% übernimmt, würde ich jetzt den Differenzbetrag in der Steuererklärung 2009 ansetzen.
Was mache aber mit den Beträgen, wo ich noch keine Erstattung erhalten habe bzw. ich auch gar nicht weiß, ob ich eine Erstattung bekommen werde?
Die Rechnungen habe ich ja 2009 gezahlt und könnte sie somit ansetzen. Was aber mache in 2010, wenn die Kosten doch übernommen werden von der Versicherung?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Gruß nakiki
Steuererklärung - Kosten und spätere Erstattung
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Beitrag von nakiki - 19.05.10 - 08:44 Uhr
Beitrag von aeni - 19.05.10 - 08:58 Uhr
Ich hab zwar keinen Rat für dich, aber ich wusste garnicht, dass man zahnarztkosten von der Steuer absetzen kann...
Bei uns kommt nachher um zehn der steuerberater, Einkommensteuer 08 machen...soll ich den mal fragen?
LG
Beitrag von nakiki - 19.05.10 - 09:28 Uhr
Hallo!
Das wäre natürlich nett, wenn das ginge.
Artzkosten kann man als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn man über der zumutbaren Belastungsgrenze liegt.
Gruß nakiki
Beitrag von anja1968bonn - 19.05.10 - 11:25 Uhr
Tja, genau weiß ich das auch nicht, eigentlich denke ich aber, dass Du die Kosten, die Dir 2009 entstanden sind, auch geltend machen kannst.
Wenn Du ehrlich bist, musst Du dann bei den außergewöhnlichen Belastungen 2010 die Erstattung für die Kosten in 2009 abziehen.
LG
Anja
