Hallo
eine bekannte fragt mich heute folgenes :
Ihr Sohn lebt in Schwerin in einer WG, ist auch per Mietvertrag vom Vermieter so festgehalten ( 2 junge Männer und eine Frau werder Verwandt noch Beziehung oder sonstiges)
Ihr Sohn Beziehung dort ALG2 (bzw beantragt) die Arge will nun das wie folgt Berechen als WG in der Woche und als BDG (Bedarfsgemeinschaft) am WE für 2 Tag.
Habe ich so noch nie gehört oder gelesen, möchte mich aber für sie erkundigen.
Nun meine Frage ist das so richtig von der Arge , oder eventuell ein Fehler von dort aus, oder kann mir jemand eine Link mit Prgh. geben
wo darüber was geschrieben steht.
Danke für schnelle Hilfe
LG Coollady
WG als BDG gerechnet am WE
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